Jahresbericht 2019

TNr. 11: Entwicklung des Gesamthaushalts

Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen die Einnahmen und die Ausgaben in den vergangenen Jahren erheblich. Auch in den kommenden Jahren ist mit deutlichen Ausgabensteigerungen zu rechnen. Der ORH erinnert an die Absicht, die Ausgabensteigerungen ab dem Haushalt 2015 auf 3% zu begrenzen, sowie an die Ziele für eine nachhaltige Finanzpolitik der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie.

Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben.[1] Sie entwickelten sich folgendermaßen:

Abb 7


Die Einnahmen sind in den letzten zehn Jahren - mit Ausnahme des Jahres 2009 - kontinuierlich gestiegen. Die Steigerungsrate lag zwischen 3,1 und 8,2%
(2009: - 4,2%). Der Anstieg bei den bereinigten Einnahmen beruhte 2017 im Wesentlichen auf der anhaltend günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen. In den Jahren 2012 bis 2014 und 2017 wirkten sich auch die Beihilferückzahlungen der BayernLB an den Freistaat und in 2015 - ebenfalls im Zusammenhang mit der BayernLB - die aufgrund der Umsetzungsvereinbarung von der Republik Österreich an den Freistaat geleistete Zahlung von 1,23 Mrd. € positiv auf die Einnahmen aus.


Abb 8


Die Ausgaben sind im Zeitraum 2008 bis 2017 um 15,6 Mrd. € (+ 37,8%) gestiegen. Lediglich 2010 fielen die Ausgaben geringer aus als im Vorjahr. Die Entwicklung zeigt, dass die Steigerungen zwischen 2,2 und 14,8%
(2010: - 11,7%) lagen. Der hohe Anstieg der Ausgaben in 2009 beruht im Wesentlichen auf der Kapitalzuführung an die BayernLB (7,0 Mrd. €).


Die Staatsregierung hat am 17.04.2013 die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie[2] verabschiedet und diese 2017 fortgeschrieben. Sie dient als Leitbild und langfristiger Orientierungsrahmen für die Politik der Staatsregierung und enthält als wichtigen Bestandteil eine nachhaltige Finanzpolitik. Hierzu zählen u.a.

  • Abbau der Schulden bis 2030,
  • die Wahrung einer strikten Ausgabendisziplin,
  • das Setzen von Prioritäten und
  • das Bilden von Vorsorgeelementen wie z. B. Pensionsfonds und Rücklagenzuführung.


Als gemeinsames Ziel hatten Staatsregierung und Mehrheitsfraktion im Landtag 2014 erklärt, die Ausgabensteigerung des Gesamthaushalts ab 2015 pro Jahr auf 3% zu begrenzen. Diese Marke wurde jedoch zuletzt nicht mehr eingehalten:


Tabelle 28


Für 2018 wurde laut dem HG 2017/2018 zwar noch mit einer Ausgabensteigerung von 2,1% geplant. Aufgrund der beiden Nachtragshaushaltsgesetze für 2018[3] wurde der Haushalt jedoch mit einer Ausgabensteigerung von 5,2% geplant. Nach Darstellung der Staatsregierung beträgt die Ausgabensteigerung 4,9%, da sie dabei die Mehrausgaben für den Länderfinanzausgleich nicht einbezieht.


Die beiden Nachtragshaushaltsgesetze 2018 umfassen u.a. das Landespflegegeld (400,0 Mio. €), den Masterplan BAYERN DIGITAL II (219,0 Mio. €), das Familiengeld (153,3 Mio. €[4] ), die Bayerische Eigenheimzulage (150,0 Mio. €) und das Baukindergeld (37,5 Mio. €) sowie den Hebammenbonus (4,0 Mio. €). Darüber hinaus wurden zusätzliche Ausgaben von 200,0 Mio. € in den Schwerpunktbereichen "Sicherheit, starker Rechtsstaat“, "Wohnen, Bau, Verkehr“, "Kinderbetreuung, Bildung“, "Gesundheit, Pflege“ sowie "Umwelt, Landwirtschaft, Flächensparen“ eingeplant.


Das Bayerische Beauftragtengesetz[5] regelt die Anzahl und Aufgaben sowie die Ausstattung und Amtsentschädigung der Beauftragten der Staatsregierung. Danach wird die Anzahl der Beauftragten der Staatsregierung auf sieben begrenzt. Abgeordnete des Landtags, die nicht der Staatsregierung angehören, dürfen ausschließlich nach Maßgabe des Bayerischen Beauftragtengesetzes und bis zur darin festgesetzten Anzahl als Beauftragte ernannt werden. Eine Berufung anderer Personen aufgrund gesonderter Regelung bleibt von diesem Gesetz unberührt. Die Zahl der Beauftragten, die zwar Abgeordnete, aber nicht Regierungsmitglied sind, ist damit limitiert. Das Gesetz trifft hingegen keine Aussage, ob oder für welche Bereiche die Staatsregierung im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechts einzelne ihrer Mitglieder oder Personen, die nicht dem Landtag angehören, zu Beauftragten ernennen will. Dies können insbesondere Regierungsmitglieder (z. B. die Frauenbeauftragte der Staatsregierung) oder hauptamtlich Beschäftigte (z. B. Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung) sein. Für die Beauftragten der Staatsregierung nach dem Bayerischen Beauftragtengesetz soll eine finanziell und personell angemessene und auf das Notwendige beschränkte Geschäftsstelle eingerichtet werden. Zusätzlich wird eine Amtsentschädigung von monatlich 2.000 € gewährt.


Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Staates notwendig sind.[6] Vor dem Hintergrund des Bayerischen Beauftragtengesetzes ist von Interesse, wie sich die Zahl der Beauftragten und deren Ausgaben künftig entwickeln wird.


Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020[7] sieht - ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich - in beiden Jahren erhebliche Ausgabensteigerungen (2019: + 6,1%; 2020: + 3,0%) vor. Neben Steigerungen bei den Investitionsausgaben (+ 1,9 Mrd. €) sind im Regierungsentwurf zusätzliche Ausgaben für das Bayerische Familiengeld (+ 1,0 Mrd. €), die Ausweitung des Beitragszuschusses auf das erste und zweite Kindergartenjahr sowie die Beitragsentlastung ab 2020 in der Kinderkrippe (+ 0,6 Mrd. €) veranschlagt. Zusätzlich sollen rund 4.300 neue Stellen geschaffen werden.


Bei den mit den beiden Nachtragshaushaltsgesetzen 2018 (+ 1,6 Mrd. €) und den mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 (2019: + 3,3 Mrd. €; 2020: + 1,7 Mrd. €) vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben[8] handelt es sich überwiegend um konsumtive und dauerhaft angelegte Ausgaben. Der ORH hat wiederholt empfohlen, dass die Ausgabensteigerung mit Augenmaß erfolgen sollte. Der ORH erinnert an die Absicht, die Ausgabensteigerungen ab dem Haushalt 2015 auf 3% zu begrenzen und an die Ziele einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Finanzpolitik nach der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie.

 


[1] Vgl. TNr. 2.1.
[2] Vgl. https://www.nachhaltigkeit.bayern.de/index.htm (abgerufen am 21.11.2018).
[3] 1. NHG vom 22.03.2018 (GVBl. 2018 S. 162), 2. NHG 2018 vom 24.07.2018 (GVBl. 2018 S. 613).
[4] 260,0 Mio. € neue Mittel für das Familiengeld abzgl. der Einsparungen beim Landeserziehungs- und Betreuungsgeld von insgesamt 106,7 Mio. €.
[5] Gesetzentwurf über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (BayBeauftrG) vom 27.11.2018 (LT-Drs. 18/17).
[6] Art. 6 BayHO.
[7] Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Haushaltsgesetz 2019/2020 vom 22.02.2019, Lt-Drs. 18/346.
[8] Jeweils ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich.