Jahresbericht 2019

TNr. 15: Haushaltssicherungsrücklage

Die Haushaltssicherungsrücklage wäre nach Planung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Tatsächlich hat die positive Einnahmenentwicklung 2017 zu einem weiteren Anstieg auf 8,3 Mrd. € geführt.

Die Haushaltssicherungsrücklage soll Ende 2018 voraussichtlich 5,8 Mrd. € betragen. Der Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2019/2020 sieht eine weitere Rückführung auf 2,2 Mrd. € vor.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften absichern. Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte. Sie hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Abb 11


Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2017 wurden der Haushaltssicherungsrücklage einerseits 1,9 Mrd. € entnommen. Aufgrund des positiven Verlaufs der Einnahmen konnten ihr andererseits 3,8 Mrd. €, davon 1,0 Mrd. € aus der Kapitalrückzahlung der BayernLB, zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit um 1,9 auf 8,3 Mrd. € an (vgl. Tabelle 18). Darin enthalten sind noch 1.950,0 Mio. € aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.
Bis 2018 sind lt. dem Haushaltsplan 2018 Entnahmen von insgesamt 3,0 Mrd. € geplant, davon 1,5 Mrd. € für die Schuldentilgung bei Kap. 13 60. Dem stehen geplante Zuführungen von 0,5 Mrd. € gegenüber. Der Bestand der Rücklage wird somit Ende 2018 nach Einschätzung des ORH voraussichtlich 5,8 Mrd. € betragen. Darin enthalten sind noch 450,0 Mio. € aus den Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.


Der Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 sieht erneut erhebliche Entnahmen aus der Haushaltssicherungsrücklage vor. 2019 wird mit einer Entnahme von 1,6 Mrd. € und 2020 von 2,1 Mrd. € geplant. Auf Grundlage der derzeitigen Planung würde die Haushaltssicherungsrücklage Ende 2020 damit nur noch 2,2 Mrd. € betragen.


Die mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehenen Entnahme von 3,7 Mrd. € sieht der ORH - insbesondere in Anbetracht einer Schuldentilgung von nur 1 Mrd. € - als kritisch an. Mittel aus der Rücklage sollten aus Sicht des ORH in Zeiten hoher Steuereinnahmen nicht für die Finanzierung zusätzlicher, dauerhaft angelegter Ausgaben herangezogen werden. Denn Zweck der Haushaltssicherungsrücklage ist es, Vorsorge für zukünftige Haushaltsrisiken zu treffen, um bei unvorhergesehenen Entwicklungen reagieren zu können.


Der ORH empfiehlt, die Haushaltssicherungsrücklage bereits bei der Haushaltsaufstellung entsprechend der in der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten nachhaltigen Finanzpolitik zu planen.

 


[1] In der Fassung des 2. NHG 2018 vom 24.07.2018 (GVBl. 2018 S. 613).
[2] Vgl. TNr. 11, Fn. 7.