TNr. 16: Verschuldung

Die Verschuldung des Freistaates in den vergangenen zehn Jahren ist rückläufig (vgl. Tabelle 33 und Abbildung 12).
Die Kreditmarktschulden sind bis 2030 abzubauen.[1] Bei der Schuldentilgung ist insbesondere die konjunkturelle Entwicklung zu berücksichtigen; in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs ist mithin ein größerer Schuldenabbau anzustreben als in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs.
Die Schuldentilgungen 2012 bis 2017 wurden unter Heranziehung der Haushaltssicherungsrücklage geplant. Diese besteht aus erzielten Haushaltsüberschüssen der Vorjahre sowie aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB.
Der Schuldenstand des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) wurde 2016 um 550,0 Mio. € und 2017 um 500,0 Mio. € verringert. 2018 erfolgte eine Schuldentilgung von 1.500,0 Mio. € zugunsten des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB. Damit wurden bis Ende 2018 bei Kap. 13 60 insgesamt 2.550,0 Mio. € getilgt, 450,0 Mio. € der vereinnahmten 3,0 Mrd. € sind immer noch offen. Im derzeit gültigen Finanzplan 2017 bis 2021 der Staatsregierung ist vorgesehen, dass der Restbetrag von 450,0 Mio. € in 2019 zur Schuldentilgung eingesetzt wird. Mit dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2019/2020[2] ist jedoch 2019 nur eine Schuldentilgung von 250 Mio. € bei Kap. 13 60 vorgesehen; die restlichen 200 Mio. € sollen 2020 getilgt werden. Darüber hinaus ist 2020 eine Schuldentilgung im allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) von 550 Mio. € vorgesehen. Insgesamt sollen damit in den beiden Jahren 2019 und 2020 1 Mrd. € Schulden dauerhaft getilgt werden. Damit bleibt die Schuldentilgung deutlich hinter der noch mit dem Finanzplan 2017 bis 2021 vorgesehenen Tilgung (2 Mrd. € für beide Jahre) zurück.
Die Schuldentilgung der Jahre 2016 bis 2018 wurde damit ausschließlich aus Mitteln der Kapitalrückzahlung der BayernLB bestritten. Diese Rückzahlungen wurden zunächst der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und für die Schuldentilgung wieder entnommen.
In Anbetracht des 2017 erzielten Überschusses[3] (2,2 Mrd. €) sowie der anhaltend hohen Steuereinnahmen sollte auch Spielraum für eine angemessene Schuldentilgung im allgemeinen Haushalt bestehen.
Der ORH sieht die mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehene geringe Schuldentilgung von 1 Mrd. € kritisch. Trotz Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist es nicht gelungen, zumindest die im Finanzplan 2017 bis 2021 geplante Schuldentilgung von 1 Mrd. € jährlich aufrechtzuerhalten. Vielmehr werden die eingesparten Mittel für andere zusätzliche Ausgaben verwendet. Das Ziel "Schuldenabbau 2030“ wird so nicht leicht zu erreichen sein. Der ORH hält an seiner Empfehlung fest, eine über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehende Planungskomponente zum Schuldenabbau 2030 - gerade auch im Hinblick auf die Vielzahl neuer auf Dauer angelegter Ausgaben - aufzunehmen.
[1] Art. 18 Abs. 1 Satz 2 BayHO.
[2] Vgl. TNr. 11, Fn. 7.
[3] Art. 25 Abs. 2 BayHO.