Jahresbericht 2019

Inhalt
Prüfungsergebnisse aus dem Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
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TNr. 39: Veranlagungsstellen für Körperschaften

Über 90% der Körperschaftsteuereinnahmen des Staates beruhen auf Fällen, die ohnehin der Betriebsprüfung unterliegen. In knapp zwei Drittel der Veranlagungsfälle von z.B. GmbHs oder Aktiengesellschaften ergibt sich anhand der eingereichten Steuererklärung keine Steuerschuld.
Der ORH hält eine Neustrukturierung der Veranlagungsstellen für überfällig. Frei werdende Kapazitäten sollen die Außendienste stärken.

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TNr. 40: Lohnsteuerstellen

45 Milliarden Euro hat der Freistaat 2017 über die Lohnsteuer eingenommen; sie ist damit die wichtigste Steuerart für den Staat. Deswegen prüfte der ORH wieder einmal die Lohnsteuerstellen und zieht nun erneut ein ernüchterndes Fazit: Bayern prüft die Lohnsteuer im Ländervergleich immer noch zu wenig und holt damit auch zu wenig Geld fürs Staatssäckel.

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TNr. 41: Bedeutende Grundbesitzwert-Feststellungen

Finanzämter erkennen und prüfen bedeutende Erbschaftsteuer-Fälle im Zusammenhang mit dem Vererben oder der Schenkung von Grundbesitz zu selten; außerdem werden die dabei erforderlichen Grundstücksbewertungen unzureichend geprüft, kritisiert der ORH. Gerade bei Grundstücken mit höheren Werten gab es erhebliche Mängel bei der Sachbearbeitung, insbesondere eine ungenügende Sachverhaltsaufklärung. Dem Freistaat entgehen damit Steuergelder. Die Rechnungsprüfer hatten bereits 2010 eine effizientere und risikoorientiertere Arbeitsweise angemahnt.

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TNr. 42: Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer dauert immer noch zu lange; auch weil die wenigsten Erben und Beschenkte wissen, dass sie das Finanzamt hiervon unterrichten müssen. Frühzeitige Hinweise an die Betroffenen zu deren Pflicht und schnellere Verfahren senken das Steuerausfallrisiko, meint der ORH.

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TNr. 43: Wohnraumvermietung über Internetportale

Internetportale für kurzfristige Wohnraumvermietung boomen gerade in Großstädten. Allerdings legen die wenigsten Vermieter diese Einnahmequelle in der Steuererklärung offen. Der Steuerausfall ist erheblich, mahnen die Rechnungsprüfer und drängen auf Verbesserungen.

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TNr. 44: Staatliche Lotterieverwaltung

Weil das Finanzamt 2008 bei der Lotteriesteuerfestsetzung eine Zahlung von 4 Millionen Euro nicht berücksichtigte, ist letztlich dem Freistaat im Länderfinanzausgleich ein Nachteil von 2,2 Millionen Euro entstanden. Ob dieser Nachteil noch kompensiert werden kann, ist strittig. Dazu ist jedenfalls schnelle Klärung geboten, meint der ORH: Wegen der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ab 2020 besteht sonst nämlich die Gefahr, dass der Freistaat auf diesem Nachteil sitzen bleibt.

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TNr. 45: Teilung der Versorgungslasten

Das Finanzministerium hat 2014 versprochen, wenn Beamte von einem anderen Dienstherren zum Freistaat wechseln, für ein besseres Informationsmanagement zu sorgen. Denn dabei geht es darum, dass der frühere Dienstherr die anteilige Versorgungslast etwa für die spätere Pension des Beamten trägt. Getan hat sich aber nichts, musste der ORH nun in 48 Fällen feststellen. Diese wären ohne seine Prüfung durchs Raster gefallen. Bisherige Mehreinnahmen: 3,2 Millionen Euro.

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