TNr. 39: Veranlagungsstellen für Körperschaften
Über 90% der Körperschaftsteuereinnahmen des Staates beruhen auf Fällen, die ohnehin der Betriebsprüfung unterliegen. In knapp zwei Drittel der Veranlagungsfälle von z.B. GmbHs oder Aktiengesellschaften ergibt sich anhand der eingereichten Steuererklärung keine Steuerschuld.
Der ORH hält eine Neustrukturierung der Veranlagungsstellen für überfällig. Frei werdende Kapazitäten sollen die Außendienste stärken.