Jahresbericht 2020

TNr. 07: Personalausgaben und Stellen

Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2017 um 730,3 Mio. € (+3,3%) auf insgesamt 22.591,6 Mio. € angestiegen.

7.1 Personalausgaben

Tabelle 14
Die Steigerung der Bezüge und Entgelte für die aktiv Beschäftigten um 349,6 Mio. € (+2,3%) gegenüber 2017 ist auf neu ausgebrachte Stellen und Stellenhebungen sowie auf Besoldungs- und Tariferhöhungen zurückzuführen.

Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruht auch auf dem weiteren Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger. Diese Ausgaben werden sich weiterhin erhöhen, weil die Zahl der Versorgungsempfänger noch bis zum Jahr 2035 ansteigen wird.[1]


7.2 Planstellen und andere Stellen

Die Zahl der Stellen setzt sich zusammen aus Planstellen und anderen Stellen.[2] Sie erhöhte sich von 293.197,4 im Jahr 2017 auf 294.850,5 im Haushaltsjahr 2018, also um 1.653,1 (+0,6%).[3]

Tabelle 15

 

7.3 Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds

Zum 01.01.2013 gingen die Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds[4] auf das Sondervermögen "Bayerischer Pensionsfonds“ über.[5] Im Jahr 2017 wurden dem neuen Sondervermögen 120,4 Mio. € zugeführt, im Jahr 2018 waren es 128,8 Mio. €. Im Hinblick auf eine negative Wertentwicklung von 114,5 Mio. € belief sich die Zunahme zum Stichtag 31.12.2018 auf lediglich 14,3 Mio. €. Zu diesem Zeitpunkt betrug daher das Vermögen im Bayerischen Pensionsfonds 2.749,1 Mio. €.[6] Bis 2030 sind diesem Sondervermögen jährlich 110 Mio. € aus dem Staatshaushalt zuzuführen.[7]

 


[1] Versorgungsbericht des Freistaates Bayern für die 17. Legislaturperiode (Dezember 2014), Abschnitt D IV, ab S. 115.
[2] Art. 17 Abs. 5 und 6 BayHO, ohne Stellen für abgeordnete Beamte, Leerstellen und Ersatzstellen.
[3] Zur Entwicklung der Planstellen in den Jahren 2013 bis 2019 vgl. ORH-Bericht 2019 TNr. 14.
[4] Stand der Sondervermögen zum 31.12.2012: Versorgungsrücklage 1.406 Mio. €, Versorgungsfonds 270 Mio. €.
[5] Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern.
[6] Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Geschäftsbericht 2018 - Sondervermögen Bayer. Pensionsfonds.
[7] Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG; ab 2018 110 Mio. € pro Jahr (§ 5 NHG 2018).