TNr. 08: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die Ausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben stiegen um 109,5 auf 3.892,4 Mio. € (+ 2,9%) an. Hierzu zählen insbesondere die Ausgaben für den Geschäftsbedarf, die Bewirtschaftungskosten, die Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten sowie für Mieten und Pachten. Auch die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird als sächliche Verwaltungsausgabe bewertet.
Die Ausgaben für den Schuldendienst umfassen die Zins- und Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben für die Schulden am Kreditmarkt werden hingegen nicht hier nachgewiesen, sondern direkt bei der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abgesetzt (vgl. TNr. 6). Aufgrund des günstigen Zinsniveaus sanken die Zinsausgaben am Kreditmarkt erneut um 123,9 Mio. € (s. a. TNr. 13).