TNr. 09: Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Der größte Einzelposten ist regelmäßig die Zahlung Bayerns in den Länderfinanzausgleich (Kap. 13 03 Tit. 612 01). 2018 betrug diese 6.634,2 Mio. €. Dieser Betrag umfasste die endgültigen Abrechnungen 2015 und 2016, die vorläufige Abrechnung 2017 sowie die Abschlagszahlungen 2018. Die Zahlungen sind gegenüber dem Vorjahr um 523,8 Mio. € gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Steuereinnahmen zurückzuführen (vgl. TNr.3). Nach der vom Bund erstellten vorläufigen Abrechnung 2018 beträgt der Ausgleichsbetrag 2018 für Bayern 6.672,0 Mio. €. Der bayerische Anteil belief sich 2018 auf 58,3% (Vorjahr: 52,6%) des gesamten Ausgleichsvolumens.
Weitere wesentliche Veränderungen sind:
Auch 2018 waren die steigenden Ausgaben beim Kommunalen Finanzausgleich (Kap. 13 10) für den Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse verantwortlich. Diese Leistungen sind größtenteils von der Entwicklung der Steuereinnahmen abhängig. Aufgrund der deutlich höheren Steuereinnahmen (vgl. TNr. 3) erhöhten sich die Zuweisungen an die Kommunen insgesamt um 455,3 Mio. € (+6,6%; Vorjahr: +3,3%) auf 7.346,8 Mio. €.
Nach dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz erhält jeder Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern ab dem Pflegegrad 2 eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 1.000€. Mit dem 2. NHG 2018 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt. 2018 wurden hierfür erstmalig 254,0 Mio. € verausgabt.
Die Ausgaben für das Bayerische Betreuungsgeld gingen 2018 um 45,5 auf 177,0 Mio. € zurück. Das Betreuungsgeld wurde zum 01.09.2018 durch das Bayerische Familiengeld[1] abgelöst. Die Haushaltsmittel hierfür wurden erstmals mit dem 2. NHG 2018 veranschlagt. Die Ausgaben hierfür beliefen sich 2018 auf 189,1 Mio. €.
Kindern unter 18 Jahren, die von einem Elternteil allein erzogen werden, kann Unterhaltsvorschuss nach dem UVG gewährt werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht regelmäßig nachkommt. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren erhalten die Unterhaltsvorschussleistungen eingeschränkt. Das UVG wurde hinsichtlich Bezugsberechtigung und Bezugsdauer 2017 reformiert. Die Ausgaben hierfür sind 2018 gegenüber dem Vorjahr um 90,2 auf 202,6 Mio. € angestiegen. Der Bund übernimmt 40% dieser Leistungskosten und erhält im Gegenzug 40% der Rückeinnahmen.[2]
Die Zuschüsse und Zuweisungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (Kap. 03 67[3]) sind um 65,0 auf 1.131,2 Mio. € angestiegen. Davon entfiel der Großteil auf die vom Freistaat an die Verkehrsunternehmen zu leistenden Bestellerentgelte (1.105,2 Mio. €; +67,9 Mio. €).
Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für die Beitragsentlastung der Eltern wurden 1.874,9 Mio. € [4](Vorjahr: 1.848,3 Mio. €[5]) verausgabt (Kap. 10 07 TG 88 - 93). Die Steigerung um 26,6 Mio. € betraf im Wesentlichen die laufende Betriebskostenförderung.
Die Zuschüsse und Zuweisungen für einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten (Kap. 05 04 TG 68 - 69) stiegen 2018 um 21,1 auf insgesamt 243,1 Mio. €.
[1] Bayerisches Familiengeldgesetz.
[2] Die Rückeinnahmen beliefen sich 2018 auf 41,1 Mio. € (+ 11,2 Mio. €).
[3] Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 Kap. 09 07.
[4] Davon 1.871,6 Mio. € „Sonstige Zuweisungen“ und 3,7 Mio. € „Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke“.
[5] Davon 1.844,6 Mio. € „Sonstige Zuweisungen“ und 3,3 Mio. € „Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke“.