TNr. E01: Entwicklung des Gesamthaushalts

Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen die Einnahmen und die Ausgaben in den vergangenen Jahren erheblich. Auch in den kommenden Jahren ist mit deutlichen Ausgabensteigerungen zu rechnen. Der ORH erinnert an die weiter bestehende Absicht, die Ausgabensteigerungen ab dem Haushalt 2015 auf 3% zu begrenzen, sowie an die Ziele für eine nachhaltige Finanzpolitik der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie.
Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben.[1] Sie entwickelten sich folgendermaßen:
Die Einnahmen sind in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Steigerungsrate lag zwischen 3,1 und 8,2%. Der Anstieg bei den bereinigten Einnahmen beruhte 2018 im Wesentlichen auf der anhaltend sehr günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen. In den Jahren 2012 bis 2014 und 2017 wirkten sich auch die Beihilferückzahlungen der BayernLB an den Freistaat und in 2015 - ebenfalls im Zusammenhang mit der BayernLB - die aufgrund der Umsetzungsvereinbarung von der Republik Österreich an den Freistaat geleistete Zahlung von 1,23 Mrd.€ positiv auf die Einnahmen aus.
Die Staatsregierung hat am 17.04.2013 die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie[2] verabschiedet und diese 2017 fortgeschrieben. Sie dient als Leitbild und langfristiger Orientierungsrahmen für die Politik der Staatsregierung und enthält als wichtigen Bestandteil eine nachhaltige Finanzpolitik. Hierzu zählen u.a.
- ein Abbau der Schulden bis 2030,
- die Wahrung einer strikten Ausgabendisziplin,
- das Setzen von Prioritäten und
- das Bilden von Vorsorgeelementen wie z.B. der Pensionsfonds und die Rücklagenzuführung.
Als gemeinsames Ziel hatten Staatsregierung und Mehrheitsfraktion im Landtag 2014 erklärt, die Ausgabensteigerung des Gesamthaushalts ab 2015 pro Jahr auf 3% zu begrenzen. Diese Marke wurde nach 2015 nicht mehr eingehalten (vgl. Abbildung 7).
Der Doppelhaushalt 2019/2020[3] sieht - ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich - in beiden Jahren deutliche Ausgabensteigerungen vor (2019: + 6,1%; 2020: + 3,0%). Neben Verbesserungen bei den Investitionsausgaben (+ 1,9 Mrd.€) sind zusätzliche Ausgaben für das Bayerische Familiengeld (+ 1,0 Mrd.€), die Ausweitung des Beitragszuschusses auf das erste und zweite Kindergartenjahr sowie die Beitragsentlastung ab 2020 in der Kinderkrippe (+ 0,6 Mrd.€) veranschlagt. Zusätzlich sollen rund 4.300 neue Stellen geschaffen werden.
Der Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2019/2020[4] sieht zusätzliche Ausgaben vor (2019: + 198,4 Mio.€; 2020: + 537,1 Mio.€). Diese waren 2019 überwiegend (335,0 Mio.€) für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern vorgesehen. 2020 ist ein Großteil dieser zusätzlichen Ausgaben (345,9 Mio.€) für die "Hightech Agenda Bayern“ eingeplant. Hierzu zählen u.a. das "Künstliche Intelligenz und SuperTech-Programm“, das "Sanierungs- und Beschleunigungsprogramm“, die Hochschulreform sowie eine nachhaltige Mittelstandsoffensive für die bayerische Wirtschaft. Zudem umfasst der Nachtragshaushalt für 2020 weitere Ausgabemittel für den Arten- und Klimaschutz. Daneben sollen 2020 insgesamt weitere rd. 1.700 neue Stellen ausgebracht werden. Die Ausgabensteigerungen - ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich - belaufen sich demnach auf 6,4% in 2019 bzw. 3,6% in 2020.
Bei den damit für die Haushaltsjahre 2019 und 2020[5] vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben (2019: + 3,5 Mrd.€; 2020: + 2,1 Mrd.€)[6] handelt es sich nur untergeordnet um investive Ausgaben (2,1 Mrd.€). Der ORH hat wiederholt empfohlen, dass die Ausgabensteigerung mit Augenmaß erfolgen sollte, zumal weiter die Absicht besteht, die Ausgabensteigerungen ab dem Haushalt 2015 auf 3% zu begrenzen. Er erinnert an die Ziele der zukunftsweisenden und nachhaltigen Finanzpolitik gemäß der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie.
[1] Vgl. ORH-Bericht 2020 TNr. 2.1.
[2] https://www.nachhaltigkeit.bayern.de/index.htm (abgerufen am 31.01.2020).
[3] GVBl. 2019, S. 266.
[4] Gesetzesentwurf der Staatsregierung zum NHG 2019/2020 vom 02.12.2019, LT-Drs. 18/4986.
[5] HG 2019/2020 vom 24.05.2019 (GVBl. S. 266) und Gesetzesentwurf der Staatsregierung zum NHG 2019/2020 vom 02.12.2019 (LT-Drs. 18/4986).
[6] Jeweils ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich.