Jahresbericht 2020

TNr. E03: Entwicklung des Gesamtsolls

Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Das Gesamtsoll stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an.

Der Freistaat erstellt den Jahresabschluss als sogenannten Soll-Abschluss.[1] Dabei werden die zur Deckung der Ausgabereste erforderlichen Einnahmereste mit ins nächste Haushaltsjahr übertragen (s. a. ORH-Bericht 2020 TNr. 1.3). Die so finanzierten übertragenen Ausgabereste des Vorjahres können dann zusätzlich zum Ansatz im jeweils aktuellen Haushaltsplan in Anspruch genommen werden (s. a. TNr. 2).

Abb 9


Die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste (Vorjahresrest) wird als "Gesamtsoll“ bezeichnet.

Abb 10

In den letzten Jahren hat sich das Gesamtsoll mit einer Ausnahme kontinuierlich erhöht. Die Steigerung des Gesamtsolls lag zwischen 1,2 und 8,4% (2010:  - 10,8%). Die hohen Vorjahresreste in 2009 sind darauf zurückzuführen, dass sich die Kapitalzuführung an die BayernLB verzögert hat und hierfür Ausgabereste von 7,0 Mrd.€ übertragen wurden. Ohne Berücksichtigung dieser Ausgabereste beliefen sich die Vorjahresreste 2009 auf 3,0 Mrd.€.

 


[1] Art. 25 BayHO.