Jahresbericht 2020

TNr. E04: Entwicklung des Finanzierungssaldos

Der Finanzierungssaldo war in den letzten Jahren stets positiv. Im Haushalt wurde allerdings meist mit einem negativen Finanzierungssaldo geplant. Der ORH empfiehlt, mit einem positiven Finanzierungssaldo zu planen.

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.

Abb 11

Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben seit 2009 erheblich gestiegen sind. Da die bereinigten Einnahmen meist über den bereinigten Ausgaben lagen, konnte häufig ein positiver Finanzierungssaldo (Ist) erzielt werden.

Tabelle 35


Die Entwicklung des Finanzierungssaldos in den letzten zehn Jahren zeigt, dass - bis auf 2015 - der Haushalt stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant wurde. Das bedeutet, dass im Haushaltsplan zum Ausgleich des Haushalts Entnahmen aus Rücklagen und dem Grundstock vorgesehen waren bzw. die Stützungsmaßnahmen für die BayernLB durch Kreditaufnahmen finanziert wurden.

Abb 12

Im Haushaltsvollzug ist seit 2011 - anders als in früheren Jahren - in jedem Jahr ein positiver Finanzierungssaldo (Ist) entstanden (Abbildung 12). Gründe für diese Überschüsse waren im Wesentlichen, dass die tatsächlichen Steuermehreinnahmen höher ausfielen, als noch bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert wurde, sowie die Rückzahlungen der BayernLB im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens. Die Jahresüberschüsse im Zeitraum 2011 bis 2018 wurden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und teilweise zur Schuldentilgung verwendet (2012 bis 2018).

Der Doppelhaushalt 2017/2018 sah für 2018 wieder einen negativen Finanzierungssaldo vor (- 561,1 Mio.€)[2]. Obwohl mit dem 1. NHG 2018 zunächst ein positiver Finanzierungssaldo von + 156,8 Mio.€ geplant wurde, sah das 2. NHG 2018 erneut einen negativen Finanzierungssaldo (Soll) von - 827,8 Mio.€ vor.

Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 wurde ebenfalls wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo geplant (2019: - 965,1 Mio.€; 2020: - 1.267,7 Mio.€)[2] . Mit dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2019/2020[3] verbessert sich der Finanzierungssaldo im Haushaltsjahr 2019 um 135,9 auf - 829,3 Mio.€ und verschlechtert sich im Haushaltsjahr 2020 erneut um 559,2 auf - 1.826,9 Mio.€.

Der ORH hält weiter an seiner Empfehlung fest, künftig nicht auf unvorhergesehene Einnahmeverbesserungen zu setzen, sondern mit einem positiven Finanzierungssaldo zu planen. Damit würde bereits bei der Planung der Nachhaltigkeitsstrategie der Staatsregierung, lt. der sich die Gesamtausgaben an der Summe der Einnahmen orientieren sollen, besser entsprochen.

 


[1] HG 2017/2018.
[2] HG 2019/2020.
[3] Vgl. Fn. 4 TNr. 15.