Jahresbericht 2020

TNr. E07: Haushaltssicherungsrücklage

Die Haushaltssicherungsrücklage wäre nach Planung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Tatsächlich hat die positive Einnahmenentwicklung 2018 zu einem weiteren Anstieg auf 10,1 Mrd.€ geführt. Die Haushaltssicherungsrücklage soll Ende 2020 voraussichtlich 7,0 Mrd.€ betragen.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften absichern.

Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte. Sie hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Abb 13

Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2018 wurden der Haushaltssicherungsrücklage einerseits 3,0 Mrd.€ entnommen, davon 1,5 Mrd.€ für die Schuldentilgung. Aufgrund des positiven Verlaufs der Einnahmen konnten ihr andererseits 4,8 Mrd.€ zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit per Saldo um 1,8 auf 10,1 Mrd.€ an (vgl. Tabelle 22). Darin enthalten waren noch 450,0 Mio.€ aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.

Tabelle 39

Laut Haushaltsplan 2019/2020 sind bis 2020 Entnahmen von insgesamt 3,7 Mrd.€ geplant, davon 250,0 Mio.€ für die Schuldentilgung 2019 und 750,0 Mio.€ für die Schuldentilgung 2020. Dem stehen geplante Zuführungen von 140,7 Mio.€ gegenüber. Der Bestand der Rücklage würde lt. Doppelhaushalt 2019/2020 somit Ende 2020 voraussichtlich 6,5 Mrd.€ betragen.

Tabelle 40

Laut Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2019/2020[1] wird nun mit Entnahmen von insgesamt 3,3 Mrd.€ geplant. Auf die Schuldentilgung entfallen hiervon anstelle der ursprünglich für 2019 geplanten 250,0 Mio.€ und der für 2020 veranschlagten 750,0 Mio.€ lediglich noch 50,0 Mio.€ pro Jahr. Den Entnahmen stehen Zuführungen von insgesamt 150 Mio.€ gegenüber. Damit würde die Haushaltssicherungsrücklage Ende 2020 noch 7,0 Mrd.€ betragen; dort sind somit Ende 2020 noch 350,0 Mio.€ aus den Kapitalrückzahlungen der BayernLB enthalten, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.

Die für die Haushaltsjahre 2019 und 2020[2] vorgesehenen Entnahmen per Saldo von 3,1 Mrd.€ sieht der ORH - insbesondere in Anbetracht einer Schuldentilgung von nur 100,0 Mio.€ - als kritisch an. Mittel aus der Rücklage sollten aus Sicht des ORH in Zeiten hoher Steuereinnahmen nicht für die Finanzierung zusätzlicher, auf Dauer angelegter Ausgaben herangezogen werden. Denn Zweck der Haushaltssicherungsrücklage ist es, Vorsorge für zukünftige Haushaltsrisiken zu treffen, um bei unvorhergesehenen Entwicklungen reagieren zu können.

 


[1] Vgl. Fn. 4 TNr. 15
[2] Vgl. Fn 5 TNr. 15