TNr. E08: Verschuldung

Die Verschuldung des Freistaates in den vergangenen zehn Jahren ist rückläufig (vgl. Tabelle 41 und Abbildung 14).
Nach dem Gesetzesentwurf zum Nachtragshaushalt 2019/2020 sind die Kreditmarktschulden fortlaufend abzubauen. Bei der Schuldentilgung ist insbesondere die konjunkturelle Entwicklung zu berücksichtigen.[1] In Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs ist mithin ein größerer Schuldenabbau anzustreben als in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs. Die Staatsregierung hat das Ziel aufgegeben, die Kreditmarktschulden bis 2030 abzubauen. Zwar sollen auch künftig keine neuen Schulden aufgenommen werden, allerdings sollen deutlich weniger Schulden als ursprünglich geplant getilgt werden.
Die Schuldentilgungen 2012 bis 2018 wurden unter Heranziehung der Haushaltssicherungsrücklage geplant. Diese besteht aus erzielten Haushaltsüberschüssen der Vorjahre sowie aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB.
Der Schuldenstand des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB wurde 2018 um 1,5 Mrd.€ verringert. 2019 erfolgte eine Schuldentilgung von 50,0 Mio.€ zugunsten des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60). Damit wurden bis Ende 2019 bei Kap. 13 60 insgesamt 2,6 Mrd.€ getilgt, 400,0 Mio.€ der vereinnahmten 3,0 Mrd.€ sind immer noch offen. Die Schuldentilgung der Jahre 2016 bis 2019 wurde damit ausschließlich aus Mitteln der Kapitalrückzahlung der BayernLB bestritten. Diese Rückzahlungen wurden zunächst der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und für die Schuldentilgung wieder entnommen.
Ursprünglich sah die Staatsregierung mit dem Doppelhaushalt 2019/2020[2] vor, dass bis Ende 2020 die Mittel aus der Kapitalrückzahlung der BayernLB vollständig zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Mit dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2019/2020[3] ist jedoch für 2019 und 2020 nur noch eine Schuldentilgung von jährlich 50 Mio.€ bei Kap. 13 60 vorgesehen; die restlichen 350 Mio.€ sollen in den Folgejahren getilgt werden. Die darüber hinausgehende Schuldentilgung im allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) von 550 Mio.€ in 2020 ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen.
In den Jahren 2019 bis 2022 sollen insgesamt nur noch 200,0 Mio.€ Schulden aus den Mitteln der Kapitalrückzahlung der BayernLB in den Jahren 2014 bis 2017 dauerhaft getilgt werden. Damit wird die Schuldentilgung deutlich hinter der noch mit dem Finanzplan 2018 bis 2022 vorgesehenen Tilgung von 3,0 Mrd.€ für diese vier Jahre zurückbleiben.
In Anbetracht der 2016 bis 2018 erzielten Überschüsse[4] von insgesamt 9,2 Mrd.€ sowie der anhaltend hohen Steuereinnahmen hätte auch Spielraum für eine angemessene Schuldentilgung aus eigener Kraft im allgemeinen Haushalt bestanden.
Der ORH sieht die für die Jahre 2019 bis 2023 vorgesehene geringe Schuldentilgung von 50,0 Mio.€ jährlich kritisch. Trotz Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist es nicht gelungen, wenigstens die noch im Finanzplan 2018 bis 2022 geplante Schuldentilgung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 von insgesamt 3 Mrd.€ aufrechtzuerhalten. Dabei berücksichtigte dieser Finanzplan bereits, dass der durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erzielte "Reformgewinn“ für den Freistaat Bayern aufgrund des Wegfalls der erhöhten Gewerbesteuerumlage[5] weitestgehend aufgezehrt wird. Vielmehr werden die durch die geringere Schuldentilgung frei gewordenen Mittel für andere überwiegend konsumtive Ausgaben verwendet. Der ORH bedauert, dass das unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit gesetzlich verankerte Ziel "Schuldenabbau 2030“ aufgegeben wurde. Um dem neuen Ziel des fortlaufenden Schuldenabbaus konsequent Rechnung zu tragen, empfiehlt der ORH, künftige Haushaltsüberschüsse zumindest teilweise für eine zusätzliche Schuldentilgung einzusetzen.
[1] Art. 18 Abs. 1 Satz 2 BayHO.
[2] Vgl. Fn. 3 TNr. 15.
[3] Vgl. Fn. 4 TNr. 15.
[4] Art. 25 Abs. 2 BayHO.
[5] Vgl. § 6 Abs. 3 Satz 5 Gemeindefinanzreformgesetz in der bis 31.12.2019 gültigen Fassung.