Jahresbericht 2020

TNr. E09: Kennzahlen

Die folgenden Haushaltskennzahlen geben Aufschluss über bestimmte Ausgabearten in Relation zu den bereinigten Gesamtausgaben. Sie ermöglichen einen Überblick zu wichtigen Aspekten der Haushaltsstruktur und deren zeitlicher Entwicklung.

E09.1 Steuerdeckungsquote


Mit der Steuerdeckungsquote wird der Anteil der bereinigten Gesamtausgaben des Staates bezeichnet, der aus Steuereinnahmen (OGr. 01 - 06) gedeckt wird.

Abb 15

Die Quote lag in den letzten zehn Jahren zwischen 65,5 und 85,7%. Das bedeutet, dass die Ausgaben zum größten Teil durch Steuereinnahmen gegenfinanziert wurden. Die Abbildung 15 macht deutlich, dass die tatsächliche erzielte Steuerdeckungsquote[1] im Betrachtungszeitraum mit einer Ausnahme immer deutlich über der geplanten lag. Das bedeutet, dass höhere Steuereinnahmen erzielt wurden, als noch bei der Aufstellung des jeweiligen Haushalts angenommen wurde.


E09.2 Personalausgabenquote

Die Personalausgabenquote gibt das Verhältnis der Personalausgaben (HGr. 4) zu den bereinigten Gesamtausgaben wieder. Sie gibt Aufschluss darüber, wie viel Prozent der Ausgaben des Staates für Personal aufgewendet werden.

Abb 16

In den letzten zehn Jahren lag die tatsächliche Personalausgabenquote zwischen 35,0 und 41,2% und blieb damit im Betrachtungszeitraum mit einer Ausnahme immer hinter der geplanten Personalausgabenquote zurück. Zwar sind die Personalausgaben seit 2012 um 24,9% gestiegen, aber im Vergleichszeitraum weniger stark als die bereinigten Gesamtausgaben (+ 35,9%; vgl. TNr. 1). 2017 stieg erstmals seit 2012 die Personalausgabenquote an, da die Personalausgaben (+ 4,2%) stärker anstiegen als die bereinigten Gesamtausgaben (+ 3,2%). Da 2018 der Anstieg der Personalausgaben (+ 3,3%) im Vergleich zu den bereinigten Gesamtausgaben (+ 4,9%) geringer war, sank die Personalausgabenquote 2018 wieder leicht.


E09.3 Zinslastquote

Mit der Zinslastquote wird das Verhältnis der Zinsausgaben am Kreditmarkt (OGr. 57) zu den bereinigten Gesamtausgaben ausgedrückt.

Abb 17


Die Quote ist in den letzten Jahren von 2,5% auf aktuell 1,0% gesunken. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Schulden seit 2012 kontinuierlich abgebaut und Anschlussfinanzierungen aufgrund hoher Liquiditätsbestände aufgeschoben wurden. Hierin enthalten sind ab 2009 auch die Zinsausgaben für den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (vgl. Tabelle 41 TNr. E08).


E09.4 Investitionsquote

Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, mit der das Verhältnis der Ausgaben für Investitionen (HGr. 7 und 8) zu den bereinigten Gesamtausgaben dargestellt wird.

Abb 18

Der Freistaat plante in den letzten zehn Jahren mit einer Investitionsquote von ca. 12%.
Die tatsächliche Investitionsquote lag mit Werten zwischen 10,2 und 12,5% überwiegend darunter. 2018 stieg die Investitionsquote gegenüber den Vorjahren zwar wieder leicht auf 11,1% an. Der Wert aus 2010 und 2011 konnte aber nicht erreicht werden. 2009 erfolgte eine Kapitalzuführung an die BayernLB von 7,0 Mrd.€, die Investitionsquote erreichte deswegen 2009 einen deutlich höheren Wert (24,9%). Die Ausgaben für Investitionen sind seit 2012 kontinuierlich gestiegen, konnten aber mit der Steigerung der bereinigten Gesamtausgaben nicht Schritt halten.

 


[1] Ist-Steuereinnahmen geteilt durch bereinigte Ist-Gesamtausgaben x 100.