TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr.2) stiegen im Vergleich zu 2018 insgesamt um 216,4 auf 7.038,9 Mio.€ (+3,2%).
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 10,9% den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Dem Großteil dieser Einnahmen standen entsprechende Ausgaben (HGr.6) gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.