Jahresbericht 2021

TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen

Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr.3) sanken 2019 insgesamt um 2.066,5 auf 218,2 Mio.€ (-90,5%).

Tabelle 13

Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten dürfen direkt von den Einnahmen aus der Schuldenaufnahme abgesetzt werden, sodass hier die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abzüglich der Tilgungen ausgewiesen wird. Wie unter TNr.1.3 dargestellt, können zudem nicht benötigte Anschlussfinanzierungen in die folgenden Haushaltsjahre aufgeschoben werden. Die Einnahmen aus der Schuldenaufnahme beliefen sich 2019 deswegen auf -2.980,5 Mio.€.


Leicht gestiegen sind die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen. Diesen Einnahmen standen größtenteils entsprechende zweckgebundene Ausgaben (HGr.7 und 8) gegenüber, die oft an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung (z.B. Kommunen) weitergeleitet wurden.


Zu den besonderen Finanzierungseinnahmen zählen die Entnahmen aus Rücklagen und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Der größte Posten entfiel mit 1.268,3 Mio.€ (-1.690,0 Mio.€) auf die Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Davon wurden 50,0 Mio.€ für die Schuldentilgung beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 1360) verwendet (Vorjahr: 1.500,0 Mio.€).