TNr. 07 Personalausgaben und Stellen

7.1 Personalausgaben
Die Steigerung der Ausgaben für die aktiv Beschäftigten um 632,9 Mio.€ (+4,1%) gegenüber 2018 ist auf neu ausgebrachte Stellen und Stellenhebungen sowie auf Besoldungs- und Tariferhöhungen zurückzuführen.
Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruht auch auf dem weiteren Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger. Diese Ausgaben werden sich weiterhin erhöhen, weil die Zahl der Versorgungsempfänger noch bis zum Jahr 2040 ansteigen wird[1]
7.2 Planstellen und andere Stellen
Die Zahl der Stellen setzt sich zusammen aus Planstellen und anderen Stellen[2]. Sie erhöhte sich von 2018 mit 294.850,5 auf 299.851,5 im Haushaltsjahr 2019, also um 5.001 (+1,7%).[3]
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde im März 2018 gegründet. Die Stellen werden ab dem Haushaltsjahr 2019 im Epl.09 veranschlagt. Die Ausstattung mit Stellen stammt neben neuen Stellen überwiegend aus der Umsetzung der Stellen der Epl.03B (Staatsbauverwaltung) und 13 (Allgemeine Finanzverwaltung).
Das Staatsministerium für Digitales wurde im November 2018 gegründet. Die 92,3 Stellen werden ab dem Haushaltsjahr 2019 im Epl.16 veranschlagt. Neben 62 neuen Stellen stammen weitere 18,5 Stellen aus Stellenumsetzungen des Epl.02 (Staatskanzlei) und 11,8 Stellen aus Stellenumsetzungen des Epl.06 (Finanzen und für Heimat). Den prozentual höchsten Stellenzuwachs hat die Staatskanzlei (+28,3%). Den höchsten Stellenzuwachs in absoluten Zahlen hatte das Wissenschaftsministerium (Epl.15) mit 2.000 Stellen.
Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind neue Stellen im Umfang von rd. 3.760[4] bzw. rd. 5.560[5] eingeplant.
7.3 Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds
Zum 01.01.2013 gingen die Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds[6] auf das Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“ über.[7] Im Jahr 2019 wurden dem Sondervermögen 129,9 Mio.€ zugeführt[8], im Jahr 2018 waren es 128,8 Mio.€. Zum 31.12.2019 betrug das Vermögen im Bayerischen Pensionsfonds 3.193,2 Mio.€. Bis 2030 sind diesem Sondervermögen jährlich 110,0 Mio.€ aus dem Staatshaushalt zuzuführen.[9]
[1] Vgl. Versorgungsbericht des Freistaates für die 18. Legislaturperiode (Mai 2020), Abschnitt D III, ab S. 120.
[2] Art. 17 Abs. 5 und 6 BayHO, ohne Stellen für abgeordnete Beamte, Leerstellen und Ersatzstellen.
[3] Zur Entwicklung der Planstellen in den Jahren 2015 bis 2019 vgl. TNr. 22.
[4] HG 2019/2020 vom 24.05.2019 (GVBl. S. 266), NHG 2019/2020 vom 19.03.2020 (GVBl. S. 153).
[5] E-HG 2021 (LT-Drs.18/11600) vom 04.12.2020, Übersicht Teil VII zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
[6] Stand der Sondervermögen zum 31.12.2012: Versorgungsrücklage 1.406 Mio.€, Versorgungsfonds 270 Mio.€.
[7] Art. 2 BayVersRücklG.
[8] Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Geschäftsbericht 2019 zum Pensionsfonds; die Buchungen im Nachmonat wurden nicht berücksichtigt.
[9] Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG.