TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die Ausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben stiegen um 220,9 auf 4.113,2 Mio.€ (+5,7%) an. Hierzu zählen insbesondere die Ausgaben für den Geschäftsbedarf, die Bewirtschaftungskosten, die Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten sowie für Mieten und Pachten. Auch die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird als sächliche Verwaltungsausgabe bewertet.
Die Ausgaben für den Schuldendienst umfassen die Zins- und Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben für die Schulden am Kreditmarkt werden hingegen nicht hier nachgewiesen, sondern direkt bei der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abgesetzt (vgl.TNr.6). Die Zinsausgaben am Kreditmarkt sind erneut um 61,3 Mio.€ (s.a. TNr.13) gesunken. Dies ist auf den durch die Reduzierung der haushaltsmäßigen Verschuldung und durch die Aufschiebung fälliger Anschlussfinanzierungen verursachten (vgl. TNr.1.3) Rückgang bei den Kreditmarktschulden (vgl. TNr.13) zurückzuführen.