TNr. 13 Schuldenstand und Zinsen

Der Schuldenstand des Freistaates und die Zinszahlungen stellen sich wie folgt dar:
Bei den Schulden am Kreditmarkt handelt es sich um Schuldscheindarlehen und Landesschatzanweisungen. Bei den Kreditmarktschulden (Kap. 1306) waren 2018 auch die noch nicht valutierten Kreditrahmenverträge und Aussetzungsfloater[1] enthalten (vgl.TNr.1.3).
Das Finanzministerium hat - wie bereits im Vorjahr - keine zinsrelevanten Darlehen aufgenommen, da alle fälligen Anschlussfinanzierungen gem. Art.8 Abs.3 HG aufgeschoben wurden (vgl. TNr.1.3). Der ORH stuft das Schuldenportfolio des Freistaates aufgrund seiner konservativen und langfristigen Struktur als risikoarm gegenüber Zinsänderungen ein.
Die Schulden beim Bund sind Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus, die als zweckgebundene Darlehen ausgereicht und entsprechend ihres Rückflusses getilgt werden. In geringem Umfang werden die Darlehen auch in Zuschüsse umgewandelt.
Vorübergehend nicht benötigte liquide Mittel, vor allem der Rücklagen und Sondervermögen, wurden gem. Art.8 Abs.3 HG 2019/2020 dazu genutzt, die Anschlussfinanzierung fälliger Altschulden zu verschieben. Die Kreditaufnahme wird nachgeholt, wenn diese Mittel wieder für ihre eigentlichen Zwecke benötigt werden. Aus diesem Grund werden die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen als Kreditermächtigungen übertragen und der haushaltsmäßigen Staatsverschuldung hinzugerechnet (vgl.TNr.1.3).