Jahresbericht 2021

TNr. 18 Entwicklung der Ausgabereste

Die Ausgabereste haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt und belaufen sich zum 31.12.2019 auf 8,0 Mrd.€. Nach Auffassung des ORH deutet diese Entwicklung darauf hin, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung erneut nicht ausreichend entsprochen wird.

Ausgabereste können gebildet werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Übertragung und Inanspruchnahme der übertragbaren Ausgabemittel bedürfen der Einwilligung des Finanzministeriums.[1]

Die Ressorts beantragen die Übertragung der Ausgabereste beim Finanzministerium mittels Resteplan. Dieser ist über die IHV-Verfahrenskomponente Restebearbeitung/Jahresabschluss zu erstellen. Hierbei können die Ressorts zunächst selbstständig nicht mehr benötigte übertragbare Ausgabemittel in Abgang stellen. Im Einwilligungsverfahren können vom Finanzministerium zusätzliche Ausgabereste eingezogen werden. Für 2019 ergibt sich folgendes Bild:

Tabelle 38
Ende 2019 betrugen die aufgelaufenen Ausgabereste in folgenden Fällen mehr als 100 Mio.€:

  • Schienenpersonennahverkehr (Kap.0907)
    726,2 Mio.€
  • Leistungen nach dem BayÖPNVG (Kap.1310 TG81)
    551,6 Mio.€
  • Wohnraumförderung (Kap.0904)
    440,5 Mio.€
  • Allgemeine Wirtschaftsförderung (Kap. 0703)
    380,1 Mio.€
  • TU München - Sonstige Ausgaben zulasten Mittel Dritter
    (Kap.1512 Tit.54741)
    237,7 Mio.€
  • Förderung von Plankrankenhäusern nach dem KHG i.V.m.
    dem BayKrG (Kap. 1310 TG71, 72 und 74-75)
    156,6 Mio.€
  • Förderung der Breitbanderschließung (Kap. 0603 TG72)
    144,0 Mio.€
  • Zuweisungen an Gemeinden zum Bau von Abwasseranlagen
    gem. Art.13e BayFAG (Kap.1310 Tit.88304)
    131,9 Mio.€
  • Ausgaben für die Digitale Bildung (Kap.0504 TG77)
    130,5 Mio.€
  • Förderung von Kindertageseinrichtungen
    (Kap.1007 TG88-93)
    119,6 Mio.€
  • Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr nach
    dem Entflechtungsgesetz (Kap.1310 Tit.88309, 88310)
    117,1 Mio.€
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Abschaffung des
    Straßenausbaubeitragsrechts (Kap.0303 Tit.88304, 89305)
    106,1 Mio.€
Wesentlich erhöhten sich die Ausgabereste im Haushaltsjahr 2019 in folgenden Fällen:
  • Nach dem Gesetz für ein Bayerisches Landespflegegeld erhält jeder Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern ab dem Pflegegrad 2 eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 1.000€. Hier sind 2019 Ausgabereste von 97,6 Mio.€ entstanden. Diese werden laut Verwaltung für die Auszahlungen des Landespflegegeldes im Jahr 2020 benötigt.
  • Bei den Leistungen der Digitalen Bildung (Kap. 0504 TG77) stiegen 2019 die Ausgabereste um 93,0 auf 130,5 Mio.€ an. Hier wurden mit dem 1.NHG 2018 im Rahmen des "Masterplans Bayern Digital II“ zusätzliche Haushaltsmittel für mehrjährige Förderprogramme zur Verbesserung der IT-Ausstattung im Bereich Schule ausgebracht. Die Ausgabereste werden laut Verwaltung überwiegend zur Finanzierung der Bewilligungen im Rahmen der Förderprogramme "Digitalbudget“ und "iFU-Budget“[2] benötigt.
  • Die Ausgabereste für den abschließenden Aufbau und den Betrieb der Integrierten Leitstellen (ILS) sowie der Integrierten Lehrleitstelle an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried stiegen um 50,6 auf 63,7 Mio.€ an. Nach Darstellung der Verwaltung war die Übertragung der teilweise durch Zuwendungsbescheide gebundenen Ausgabereste erforderlich, um die Betriebssicherheit der ILS nicht zu gefährden. Zudem stünden noch weitere Maßnahmen, wie z. B. der Hardwaretausch an.
  • Bei den Leistungen im Rahmen der Abschaffung des Straßenausbaubeitragsrechts sind Ausgabereste in Höhe von insgesamt 106,1 Mio.€ entstanden:
    • Seit dem 01.01.2018 müssen Haus- und Grundbesitzer in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Die sog. Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft und den Gemeinden damit die Möglichkeit genommen, diese zu erheben. Die Gemeinden haben jedoch nach Art.19 Abs.9 KAG u.a. einen Anspruch auf Erstattung entgangener Beiträge. Der hier entstandene Ausgaberest (56,1 Mio.€) wird laut Verwaltung vollumfänglich für weitere Erstattungen an Kommunen benötigt.
    • Für Grundstücksbesitzer und private Unternehmer, die in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden, wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Betroffene konnten bis 31.12.2019 einen Antrag stellen. Deswegen wurde 2019 nicht mehr über die Anträge entschieden. Die Ausgabereste (50,0 Mio.€) werden nach Aussage der Verwaltung ebenfalls vollumfänglich zur Auszahlung kommen.

    Abb 8
    Die Ausgabereste sind in den letzten 10 Jahren um 111,9% angestiegen. Nach Auffassung des ORH deutet diese Entwicklung darauf hin, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung erneut nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Im investiven Bereich könnte ein Anstieg der Ausgabereste vermieden werden, wenn verstärkt Verpflichtungsermächtigungen genutzt würden.

     


    [1] Vgl. TNr.1.2.1.
    [2 ] Budget für integrierte Fachunterrichtsräume.