Jahresbericht 2021

TNr. 18 Entwicklung der Ausgabereste

Die Ausgabereste haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt und belaufen sich zum 31.12.2019 auf 8,0 Mrd.€. Nach Auffassung des ORH deutet diese Entwicklung darauf hin, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung erneut nicht ausreichend entsprochen wird.

Ausgabereste können gebildet werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Übertragung und Inanspruchnahme der übertragbaren Ausgabemittel bedürfen der Einwilligung des Finanzministeriums.[1]

Die Ressorts beantragen die Übertragung der Ausgabereste beim Finanzministerium mittels Resteplan. Dieser ist über die IHV-Verfahrenskomponente Restebearbeitung/Jahresabschluss zu erstellen. Hierbei können die Ressorts zunächst selbstständig nicht mehr benötigte übertragbare Ausgabemittel in Abgang stellen. Im Einwilligungsverfahren können vom Finanzministerium zusätzliche Ausgabereste eingezogen werden. Für 2019 ergibt sich folgendes Bild:

Tabelle 38
Ende 2019 betrugen die aufgelaufenen Ausgabereste in folgenden Fällen mehr als 100 Mio.€:

Wesentlich erhöhten sich die Ausgabereste im Haushaltsjahr 2019 in folgenden Fällen: