TNr. 20 Entwicklung des Finanzierungssaldos

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.
Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass sowohl die bereinigten Ist-Einnahmen als auch die bereinigten Ist-Ausgaben bis einschließlich 2019 erheblich gestiegen sind.
Die Entwicklung des Finanzierungssaldos zeigt, dass - bis auf 2015 - der Haushalt stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant wurde. Das bedeutet, dass im Haushaltsplan zum Ausgleich des Haushalts Entnahmen aus Rücklagen und dem Grundstock vorgesehen waren.
Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 wurde für 2020 ebenfalls wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo geplant (-1.267,7 Mio. Euro)[1] . Mit den beiden Nachtragshaushalten[2] verschlechterte sich der Finanzierungssaldo (Soll) - überwiegend aufgrund des Sonderfonds Corona-Pandemie (20,0 Mrd. Euro) - um 20.718,4 auf -21.986,1 Mio. Euro. Zum Haushaltsausgleich sollen die Ausgaben des Sonderfonds Corona-Pandemie im Kap. 1319 durch Kreditaufnahmen finanziert werden.
Im Haushaltsvollzug ist in den Jahren 2011 bis 2019 anders als in früheren Jahren in jedem Jahr ein positiver Finanzierungssaldo (Ist) entstanden (Abbildung 12). Gründe für diese Überschüsse waren im Wesentlichen, dass die tatsächlichen Steuereinnahmen höher ausfielen, als noch bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert wurde, sowie die Zahlungen der BayernLB an den Freistaat im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens. Die Jahresüberschüsse im Zeitraum 2011 bis 2019 wurden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und teilweise zur Schuldentilgung verwendet.
Wegen der zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie sowie der zurückgegangenen Steuereinnahmen wird es 2020 voraussichtlich erstmals seit 10 Jahren wieder einen deutlichen negativen Finanzierungssaldo (Ist) geben.
Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 plant erneut mit einem negativen Finanzierungssaldo (-12,6 Mrd. Euro). Dies ist u.a. auch auf die Kreditfinanzierung der Corona-Maßnahmen und der weiteren insbesondere krisenbedingten Steuermindereinnahmen zurückzuführen.
Bei der Haushaltsaufstellung werden die Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises "Steuerschätzung“ berücksichtigt. Bei sinkenden Steuereinnahmen sind zur Einhaltung der Schuldenbremse grundsätzlich entweder die Ausgaben anzupassen oder Mittel aus den Rücklagen zu entnehmen, um den Haushalt ausgleichen zu können.
Basis für den Doppelhaushalt 2019/2020 war zunächst die Steuerschätzung vom 23. bis 25.10.2018, für die beiden Nachtragshaushaltsgesetze die Steuerschätzung vom 28. bis 30.10.2019. Die Steuerschätzungen im Mai und September 2020 ließen erkennen, dass aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie teilweise mit erheblichen Steuermindereinnahmen zu rechnen sein wird.
Mit der Steuerschätzung vom 10. bis 12.11.2020 haben sich die Prognosen der Steuereinnahmen gegenüber der September-Steuerschätzung zwar leicht verbessert, allerdings wurden für 2020 Steuermindereinnahmen von 3,5 Mrd. Euro und für 2021 von 3,7 Mrd. Euro gegenüber der Steuerschätzung Oktober 2019 prognostiziert. Tatsächlich beliefen sich die Steuermindereinnahmen 2020 auf 2,7 Mrd. Euro (s.a. TNr. 21.2). Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2020 wurden bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2021 berücksichtigt. Von den 3,7 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen für 2021 seien lt. Finanzministerium 3,2 Mrd. Euro krisenbedingt und 0,5 Mrd. Euro durch Steuerrechtsänderungen (z.B. Familienentlastungsgesetz) verursacht.
Die nachfolgende Abbildung vergleicht die Ergebnisse der letzten Steuerschätzung vor der Corona-Pandemie im Oktober 2019 mit der Steuerschätzung vom November 2020.
Für 2021 sollen Steuermindereinnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro durch Kredite ausgeglichen werden, da diese laut der Begründung zum Regierungsentwurf des HG 2021 krisenbedingt seien.
[1] HG 2019/2020.
[2] NHG 2019/2020 und 2.NHG 2020.