TNr. 21 Steueraufkommen und Steuereinnahmen

21.1 Steueraufkommen
Das Steueraufkommen in Bayern resultiert aus
- Gemeinschaftsteuern des Bundes und der Länder und
- Landessteuern.
Das Steueraufkommen stellt sich nach Angaben des Finanzministeriums wie folgt dar:
Das Steueraufkommen 2019 ist gegenüber dem Vorjahr um 2.750,8 Mio.€ (+2,4%) angestiegen, 2020 verringerte es sich um 6.348,3 Mio.€ (-5,4%).
21.2 Steuereinnahmen
Das Steueraufkommen verbleibt dem Freistaat nur zum Teil, da es sich u. a. um Gemeinschaftsteuern des Bundes, der Länder und teilweise der Gemeinden handelt.
Die Steuereinnahmen haben sich wie folgt entwickelt:
Die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Freistaates sind 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1.185,9 Mio.€ (+2,3%) angestiegen, 2020 verringerten sie sich um 7.794,6 Mio.€ (-14,9%).
Die für 2020 ausgewiesenen Steuereinnahmen sind allerdings nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Durch einen Systemwechsel im bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die Abschlagszahlungen bei der Umsatzsteuer ab 2020 bereits bei den Einnahmen verrechnet.[1]
[1] Vgl.Haushaltsplan 2019/2020 Kap.1303, Erläuterung zu Tit.61201.