Jahresbericht 2021

TNr. 23 Haushaltssicherungsrücklage

Die Haushaltssicherungsrücklage wäre nach Planung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Tatsächlich hat die positive Einnahmenentwicklung auch 2019 zu einem weiteren Anstieg auf 10,3 Mrd.€ geführt.[1] Ende 2021 soll sie aufgrund von Entnahmen voraussichtlich 6,1 Mrd.€ betragen.[2]


Soweit es sich um die Finanzierung von auf Dauer angelegten neuen Ausgaben handelt, sieht der ORH Entnahmen aus der Rücklage kritisch.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschafts­sicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften (s. a. TNrn.14 und 26) absichern.


Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte und hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Abb 14
Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2019 wurden der Haushaltssicherungsrücklage einerseits 1,3 Mrd.€ entnommen, davon 50,0 Mio.€ für die Schuldentilgung. Aufgrund des positiven Verlaufs der Einnahmen konnten ihr andererseits 1,5 Mrd.€ zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit per Saldo um 0,2 auf 10,3 Mrd.€ an.[3] Darin enthalten waren Ende 2019 noch 400,0 Mio.€ aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.

Tabelle 42
Laut dem 2.NHG 2020 sind bis Ende 2020 Entnahmen von insgesamt 2,1 Mrd.€ geplant, davon 50,0 Mio.€ für die Schuldentilgung 2020. Dem stehen geplante Zuführungen von 58,7 Mio.€ gegenüber. Der Bestand der Rücklage soll somit Ende 2020 voraussichtlich 8,2 Mrd. € betragen. Ursprünglich sollte 2020 eine Entnahme zur Schuldentilgung von 750,0 Mio.€ erfolgen. Bereits mit dem Regierungsentwurf zum NHG 2019/2020[4] und damit noch vor der Corona-Krise wurde die Schuldentilgung jedoch zugunsten der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben - wie der Hightech Agenda Bayern - reduziert.


Laut Regierungsentwurf zum Haushalt 2021 wird für 2021 mit Entnahmen von insgesamt 2,1 Mrd.€ geplant. Hiervon sind u.a. 966,9 Mio.€ für den Haushaltsabgleich, 490,3 Mio.€ für die Hightech Agenda Bayern (Bestandsmaßnahmen) und 389,9 Mio.€ für die teilweise Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds vorgesehen. Auf die Schuldentilgung entfallen 50,0 Mio.€. Den Entnahmen stehen Zuführungen von insgesamt 7,5 Mio.€ gegenüber. Damit soll die Haushaltssicherungsrücklage Ende 2021 noch 6,1 Mrd.€ betragen; davon stammen 300,0 Mio.€ aus den Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.


Soweit es sich um die Finanzierung von auf Dauer angelegten neuen Ausgaben handelt, sieht der ORH die Entnahmen aus der Rücklage kritisch. Denn Zweck der Haushaltssicherungsrücklage ist es, Vorsorge für künftige Haushaltsrisiken zu treffen, um bei unvorhergesehenen Entwicklungen reagieren zu können.

 


[1] Die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2020 standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht endgültig fest.
[2] Vgl.Fn.53, Einzelplan 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 8001.
[3] Vgl. TNr.12.1, Tabelle 24.
[4] LT-Drs.18/4986.