Jahresbericht 2021

TNr. 24 Verschuldung im allgemeinen Staatshaushalt

Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen.


Der Schuldenstand kann sich bis 2021 im ungünstigsten Fall auf 46,8 Mrd.€ erhöhen. Der ORH empfiehlt, die vorgesehenen Tilgungspläne konsequent einzuhalten.

Die Kreditmarktschulden sind fortlaufend abzubauen; bei der Schuldentilgung ist insbesondere die konjunkturelle Entwicklung zu berücksichtigen.[1] In Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs ist mithin ein größerer Schuldenabbau anzustreben als in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs. Die Staatsregierung hatte bereits 2019, also vor der Corona-Pandemie, das Ziel aufgegeben, die Kreditmarktschulden bis 2030 abzubauen.


Die Verschuldung des Freistaates war seit 2011 bis zum Jahr 2019 rückläufig (vgl. Tabelle 43 und Abbildung 15).

Tabelle 43

Tabelle 44
In den Jahren von 2012 bis 2019 wurden 5,6 Mrd. Euro Schulden getilgt. Aufgrund der Entwicklungen im Jahr 2020 und den von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde für 2020 die Möglichkeit geschaffen, neue Schulden im Staatshaushalt (Kap. 1319) aufzunehmen (s.a. TNr. 15.1). Der haushaltsmäßige Schuldenstand 2020 dürfte sich somit erstmals seit 2011 wieder deutlich erhöhen.

Abb 15
Der Schuldenstand des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB wurde 2019 und 2020 jeweils um 50,0 Mio. Euro verringert. Der Schuldenstand bei Kap. 1360 beläuft sich Ende 2020 voraussichtlich auf 7,35 Mrd. Euro. Damit wurden hier bis Ende 2020 insgesamt 2,65 Mrd. Euro getilgt. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2021 sieht erneut eine Schuldentilgung von 50,0 Mio. Euro vor. Im Ergebnis werden Ende 2021 immer noch 300,0 Mio. Euro der vereinnahmten 3,0 Mrd. Euro offen sein, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.


Die Schuldentilgung der Jahre 2016 bis 2021 wird ausschließlich aus Mitteln der Kapitalrückzahlung der BayernLB bestritten. Diese Rückzahlungen wurden zunächst der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und für die Schuldentilgung wieder entnommen.


Im Staatshaushalt können zur Bewältigung der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 neue Schulden von bis zu 20,0 Mrd. Euro im Sonderfonds Corona-Pandemie aufgenommen werden. Zudem sind jährlich Tilgungen von 50,0 Mio. Euro im Stabilisierungsfonds BayernLB geplant. Der haushaltsmäßige Schuldenstand des Staatshaushalts könnte sich somit im ungünstigsten Fall Ende 2021 auf 46,8 Mrd. Euro belaufen. Der Schuldenstand würde sich damit innerhalb von zwei Jahren enorm erhöhen. Die kommenden Haushalte werden hierdurch über mehrere Jahrzehnte hinweg massiv belastet.


Nach Maßgabe der Bayerischen Verfassung sind für neu aufgenommene Schulden entsprechende Tilgungsregelungen vorzusehen und die Schulden grundsätzlich in einem angemessenen Zeitraum zurückzuzahlen.[2] Nach dem Haushaltsgesetz sind dementsprechend die neu aufgenommenen Schulden für den Sonderfonds Corona-Pandemie spätestens ab 2024 bzw. 2025 in 20 gleichbleibenden Jahresraten zurückzuführen[3]


Der ORH empfiehlt, die Tilgungspläne konsequent einzuhalten.

 


[1] Art. 18 BayHO.
[2] Art. 82 Abs. 3 BV.
[3] Art. 2a Abs. 2 NHG 2019/2020 und Art. 2a Abs. 3 des Regierungsentwurfs zum HG 2021.