TNr. 45 Vollzug des Waffenrechts
Der Vollzug des Waffenrechts schützt vor Gefahr. Dem sensiblen Thema ging der ORH nach und stellte bei seiner Prüfung fest, dass die zuständigen Landratsämter und kreisfreien Gemeinden den entsprechenden Kontrollen oder Dokumentationen nicht immer gerecht werden.
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