TNr. 03 Steuereinnahmen

Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (HGr. 0) verringerten sich 2020 um 7.799,8 auf 44.529,0 Mio. Euro (-14,9%).
Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben stellten mit 64,2% im Jahr 2020 (Vorjahr: 81,1%) den größten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang war im Wesentlichen auf die niedrigeren Einnahmen im Bereich der Gemeinschaftsteuern zurückzuführen. So gingen allein die Einnahmen aus der Umsatzsteuer um 4,4 auf 7,4 Mrd. Euro (-37,3%) zurück. Dies war auch der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschuldet (vgl. TNr.9). Denn ab dem Jahr 2020 entfielen die Zahlungen des Freistaates im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Da der neue Finanzkraftausgleich jedoch über die Umsatzsteuerverteilung der Länder abgerechnet wird, reduzierten sich hier die Steuereinnahmen. Zudem wirkten sich auch die Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie, wie z. B. Lockdowns, Kurzarbeit, negativ auf die Steuereinnahmen aus (vgl. TNr.1.4).