Jahresbericht 2022

TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr.2) stiegen im Vergleich zu 2019 insgesamt um 5.996,5 auf 13.035,4 Mio. Euro (+85,2%).

Tabelle 13

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 18,8% (Vorjahr: 10,9%) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der erhebliche Anstieg um 6,0 auf 13,0 Mrd. Euro (+85,2%) ist größtenteils auf die Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Insbesondere der Bund beteiligte sich hier mit 5,4 Mrd. Euro.

Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6) gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.