TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen

Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) stiegen 2020 insgesamt um 8.361,6 auf 8.579,8 Mio. Euro (+3.832,4%).
Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten dürfen direkt von den Einnahmen aus der Schuldenaufnahme abgesetzt werden, sodass hier die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abzüglich der Tilgungen ausgewiesen wird. Wie unter TNr. 1.4 dargestellt, können zudem nicht benötigte Anschlussfinanzierungen in die folgenden Haushaltsjahre aufgeschoben werden. 2020 wurden für den Sonderfonds Corona-Pandemie neue Kredite von 7,2 Mrd. Euro aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Tilgungen sowie der aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen (Kap. 13 06 und Kap. 13 60) beliefen sich die Einnahmen aus der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt auf +4.881,8 Mio. Euro (+263,8%).
Etwas gesunken sind die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen. Diesen Einnahmen standen größtenteils entsprechende zweckgebundene Ausgaben (HGr. 7 und 8) gegenüber, die oft an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung (z.B. Kommunen) weitergeleitet wurden.
Zu den besonderen Finanzierungseinnahmen zählen die Entnahmen aus Rücklagen und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Der größte Posten entfiel mit 2.119,8 Mio. Euro (+851,5 Mio. Euro) auf die Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Davon wurden - wie im Vorjahr -50,0 Mio. Euro für die Schuldentilgung beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) verwendet (vgl. TNr. 12.1 und Tabelle 26).