TNr. 07 Personalausgaben und Stellen

7.1 Personalausgaben
Die Steigerung der Ausgaben für die aktiv Beschäftigten um 719,9 Mio. Euro (+4,5%) gegenüber 2019 ist auf neu ausgebrachte Stellen und Stellenhebungen sowie auf Besoldungs- und Tariferhöhungen zurückzuführen.
Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruht auch auf dem weiteren Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger.1 Sonstige Personalausgaben sind um 13,7 Mio. Euro (-5,7%) gesunken, u.a. weil coronabedingt für Lehraufträge weniger Reisekosten erstattet werden mussten.
7.2 Planstellen und andere Stellen
Die Zahl der Stellen setzt sich zusammen aus Planstellen und anderen Stellen2. Sie erhöhte sich von 2019 mit 299.851,5 auf 303.205,2 im Haushaltsjahr 2020, also um 3.353,7 (+1,1%)3.
Im Geschäftsbereich des Innenministeriums (Epl. 03) verteilen sich die Stellenmehrungen überwiegend auf Polizei, Verfassungsschutz, Landratsämter und Regierungen.
Der Stellenzuwachs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Epl. 05) beruht u.a. auf neuen Stellen für verbeamtete Lehrkräfte.
Das Finanzministerium (Epl. 06) verzeichnet Stellenmehrungen u.a. beim Landesamt für Steuern sowie durch zusätzliche Ausbildungsstellen für Beamte auf Widerruf (Anwärter).
Die rechnerische Stellenminderung im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums (Epl. 08) beruht weit überwiegend auf der Ausgliederung der Abteilung Versuchsbetriebe der Landesanstalt für Landwirtschaft und deren Umwandlung in den Staatsbetrieb „Bayerische Staatsgüter“4 und dem damit verbundenen Verzicht auf die Ausweisung von Stellen für Arbeitnehmer.
Im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums (Epl. 15) resultieren die Stellenmehrungen überwiegend aus der Umsetzung der Hightech Agenda Bayern.
7.3 Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds
Zum 01.01.2013 gingen die Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds5 auf das Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“ über.6 2020 wurden dem Sondervermögen 135,5 Mio. Euro zugeführt7, 2019 waren es 129,9 Mio. Euro. Zum 31.12.2020 betrug das Vermögen im Bayerischen Pensionsfonds 3.398,1 Mio. Euro. Bis 2030 sind diesem Sondervermögen jährlich 110 Mio. Euro aus dem Staatshaushalt zuzuführen8
[2] Art. 17 Abs. 5 und 6 BayHO, ohne Stellen für abgeordnete Beamte, Leerstellen und Ersatzstellen.
[3] Zur Entwicklung der Planstellen 2016 bis 2020 Vgl. TNr.22.
[4] Staatsbetrieb i.S.d. Art. 26 Abs. 1 BayHO.
[5] Stand der Sondervermögen zum 31.12.2012: Versorgungsrücklage 1.406 Mio. Euro, Versorgungsfonds 270 Mio. Euro.
[6] Art. 2 BayVersRücklG.
[7] Vgl. TNr. 11, Tabelle 24.
[8] Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG.