Jahresbericht 2022

TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (HGr. 5) stiegen im Vergleich zu 2019 insgesamt um 553,4 auf 5.230,7 Mio. Euro (+11,8%).

Tabelle 17


Die Ausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben stiegen um 600,6 auf 4.713,8 Mio. Euro (+14,6%) an. Hierzu zählen insbesondere die Ausgaben für den Geschäftsbedarf, die Bewirtschaftungskosten, die Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten sowie für Mieten und Pachten. Auch die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird als sächliche Verwaltungsausgabe bewertet. Der Anstieg ist insbesondere auf die Ausgaben im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) für Verbrauchsmaterial sowie die Beschaffung und Bevorratung von Medikamenten und Impfstoffen zurückzuführen.

Die Ausgaben für den Schuldendienst umfassen die Zins- und Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben für die Schulden am Kreditmarkt werden jedoch nicht hier nachgewiesen, sondern direkt bei der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abgesetzt (vgl. TNr. 6). Die Zinsausgaben am Kreditmarkt sind erneut um 51,9 Mio. Euro (vgl. TNr. 13) gesunken. Dies ist auf den - durch die Reduzierung der haushaltsmäßigen Verschuldung und durch die Aufschiebung fälliger Anschlussfinanzierungen verursachten (vgl. TNr. 1.4) - Rückgang bei den Kreditmarktschulden für den allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) und den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) zurückzuführen (vgl. TNr. 13). Die Ausgaben für Zinsen und sonstige Ausgaben zur Kreditbeschaffung beim Sonderfonds Corona-Pandemie beliefen sich 2020 auf 3,3 Mio. Euro.