Jahresbericht 2022

TNr. 24 Verschuldung im Staatshaushalt

Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der Schuldenstand kann sich bis Ende 2022 im ungünstigsten Fall auf 46,8 Mrd. Euro erhöhen.

Der ORH empfiehlt, die gesetzliche Tilgungsregelung konsequent einzuhalten.

Die Kreditmarktschulden sind fortlaufend abzubauen; bei der Schuldentilgung ist insbesondere die konjunkturelle Entwicklung zu berücksichtigen.1 In Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs ist mithin ein größerer Schuldenabbau anzustreben als in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs. Die Staatsregierung hatte bereits 2019, also vor der Corona-Pandemie, das Ziel aufgegeben, die Kreditmarktschulden bis 2030 abzubauen.

Die Verschuldung des Freistaates war seit 2011 bis 2019 rückläufig (vgl. Tabelle 47 und Abbildung 15).

Tabelle 47


Tabelle 48


Von 2012 bis 2020 wurden 5,7 Mrd. Euro Schulden getilgt. Aufgrund der Entwicklungen im Jahr 2020 und den von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde für 2020 die Möglichkeit geschaffen, neue Schulden im Staatshaushalt aufzunehmen (vgl. TNrn. 15.1 und 17). Diese Schulden werden im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) dargestellt. 2020 wurden in der Folge neue Kredite von 7,2 Mrd. Euro aufgenommen. Der haushaltsmäßige Schuldenstand 2020 hat sich somit erstmals seit 2011 wieder deutlich auf 34,1 Mrd. Euro erhöht.

Abbildung 15


Der Schuldenstand des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB wurde 2020 und 2021 jeweils um 50,0 Mio. Euro verringert. Der Schuldenstand bei Kap. 13 60 beläuft sich Ende 2021 voraussichtlich auf 7,3 Mrd. Euro. Damit wurden hier bis Ende 2021 insgesamt 2,7 Mrd. Euro getilgt. Das E-HG 2022 sieht für den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB erstmals seit 2016 keine Schuldentilgung vor. Der Finanzplan 2020 bis 2024 plante hier noch mit einer Schuldentilgung von 50,0 Mio. Euro für 2022. Im Ergebnis werden Ende 2022 immer noch 300,0 Mio. Euro der bereits vereinnahmten 3,0 Mrd. Euro aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB offen sein, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind. Laut dem aktuellen Finanzplan 2021 bis 2025 ist für die Jahre 2023 bis 2025 wieder eine jährliche Schuldentilgung beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB von 50,0 Mio. Euro vorgesehen.

Die Schuldentilgung der Jahre 2016 bis 2021 wurde ausschließlich aus Mitteln der Kapitalrückzahlung der BayernLB bestritten. Diese Rückzahlungen wurden zunächst der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und für die Schuldentilgung wieder entnommen.

Im Staatshaushalt können zur Bewältigung der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 neue Schulden von bis zu 20,0 Mrd. Euro im Sonderfonds Corona Pandemie (Kap. 13 19) aufgenommen werden. Zudem waren 2020 und 2021 jährlich Tilgungen von 50,0 Mio. Euro im Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB geplant. Der haushaltsmäßige Schuldenstand des Staatshaushalts könnte sich somit im ungünstigsten Fall Ende 2022 auf 46,8 Mrd. Euro belaufen. Der Schuldenstand wird sich innerhalb von drei Jahren enorm erhöhen. Die kommenden Haushalte werden hierdurch über mehrere Jahrzehnte hinweg massiv belastet.

Tabelle 49


Nach Maßgabe der Bayerischen Verfassung sind für Schulden, die auf Grundlage der Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen neu aufgenommen werden, entsprechende Tilgungsregelungen vorzusehen und die Schulden grundsätzlich in einem angemessenen Zeitraum zurückzuzahlen.2 Nach den Haushaltsgesetzen sind dementsprechend die für den Sonderfonds Corona-Pandemie neu aufgenommenen Schulden sukzessive beginnend ab 20243 in jeweils 20 gleichbleibenden Jahresraten zurückzuführen. 2020 wurden Kredite von 7,2 Mrd. Euro aufgenommen und Kreditermächtigungen von 1,1 Mrd. Euro übertragen (vgl. Tabelle 37 und TNr. 17). Damit wurden insgesamt 8,3 Mrd. Euro der Kreditermächtigungen 2020 in Anspruch genommen. Die Schuldentilgung hierfür beläuft sich laut dem aktuellen Finanzplan ab 2024 auf jährlich 415,0 Mio. Euro. Wenn die Kreditermächtigungen von 20,0 Mrd. Euro vollständig in Anspruch genommen werden, beläuft sich die gesetzlich vorgegebene jährliche Schuldentilgung auf 1,0 Mrd. Euro.

Der ORH empfiehlt, die gesetzliche Tilgungsregelung konsequent einzuhalten.

 


[1] Art. 18 BayHO.
[2] Art. 82 Abs. 3 BV.
[3] Art. 2a Abs. 2 NHG 2019/2020 (Tilgungsbeginn 2024), Art. 2a Abs. 3 HG 2021 (Tilgungsbeginn 2025) und Art. 2a Abs. 3 E-HG 2022 (Tilgungsbeginn 2026).