Jahresbericht 2022

TNr. 23 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

Die Rücklage wäre nach Planung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Tatsächlich hatte die positive Einnahmenentwicklung bis 2019 zu einem Anstieg auf 10,3 Mrd. Euro geführt. 2020 hat sich der Bestand erstmals seit 2010 um 1,7 auf 8,6 Mrd. Euro reduziert. Ende 2022 soll sie aufgrund von Entnahmen voraussichtlich 4,1 Mrd. Euro betragen.1

Der ORH sieht insbesondere eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur (dauerhaften) Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH die nicht coronabedingten Ausgaben wieder verstärkt an den Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften (vgl. TNrn.14 und 26) absichern.

Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte und hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Abbildung 14


Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2020 wurden der Rücklage einerseits 2,1 Mrd. Euro entnommen, davon 50,0 Mio. Euro für die Schuldentilgung. Andererseits konnten ihr insbesondere durch den Einzug von Ausgaberesten durch das Finanzministerium im Resteverfahren 0,4 Mrd. Euro zugeführt werden. Die Rücklage ging somit per Saldo um 1,7 auf 8,6 Mrd. Euro zurück.2 Darin enthalten waren Ende 2020 noch 350,0 Mio. Euro aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.

Tabelle 46


Laut dem HG 2021 sind bis Ende 2021 Entnahmen von insgesamt 2,2 Mrd. Euro geplant, davon 50,0 Mio. Euro für die Schuldentilgung 2021. Dem stehen geplante Zuführungen von 7,5 Mio. Euro gegenüber. Der Bestand der Rücklage soll somit Ende 2021 voraussichtlich 6,4 Mrd. Euro betragen. Laut dem E-HG 2022 sollen zur teilweisen Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen mit dem Abschluss des Haushaltsjahrs 2021 Ausgabereste von 60,0 Mio. Euro eingezogen und der Rücklage zugeführt werden. Damit würde sich der Bestand Ende 2021 auf 6,5 Mrd. Euro belaufen.

Laut E-HG 2022 wird für 2022 mit Entnahmen von insgesamt 2,3 Mrd. Euro geplant. Hiervon sind u.a. 1.049,6 Mio. Euro für den Haushaltsabgleich, 568,6 Mio. Euro für die Hightech Agenda Bayern (Bestandsmaßnahmen) und 389,0 Mio. Euro für die teilweise Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds vorgesehen. Für die teilweise Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen sollen die Ende 2021 eingezogenen Ausgabereste von 60,0 Mio. Euro 2022 wieder dem Haushalt zugeführt werden. Den Entnahmen stehen Zuführungen von insgesamt 7,5 Mio. Euro gegenüber. Damit soll die Rücklage Ende 2022 noch 4,1 Mrd. Euro betragen; davon stammen 300,0 Mio. Euro aus den Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind (vgl.TNr. 24).

Obwohl mit der letzten November-Steuerschätzung 2021 für das Jahr 2022 Steuereinnahmen auf Vor-Pandemie-Niveau prognostiziert wurden, kann der Haushalt 2022 laut Regierungsentwurf nur ausgeglichen werden, indem (per Saldo) erhebliche Entnahmen aus der Rücklage erfolgen. Der ORH sieht insbesondere eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zur (dauerhaften) Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH die nicht coronabedingten Ausgaben wieder verstärkt an den Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.

 


[1] Vgl. Fn. 2, TNr. 15; Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01. Die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2021 - und damit der Ist-Bestand Ende 2021 - standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht endgültig fest.
[2] Vgl. TNr. 12.1, Tabelle 25.