TNr. 21 Steueraufkommen und Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen sind 2020 um 7.794,6 Mio. Euro (-14,9%) gesunken, 2021 erhöhten sie sich wieder um 5.610,1 Mio. Euro (+12,6%).
21.1 Steueraufkommen
Das Steueraufkommen in Bayern resultiert aus
- Gemeinschaftsteuern des Bundes und der Länder und
- Landessteuern.
Das Steueraufkommen stellt sich nach Angaben des Finanzministeriums wie folgt dar:
Das Steueraufkommen 2020 ist gegenüber dem Vorjahr um 6.348,3 Mio. Euro (-5,4%) gesunken, 2021 erhöhte es sich wieder um 7.240,7 Mio. Euro (+6,5%).
21.2 Steuereinnahmen
Das Steueraufkommen verbleibt dem Freistaat nur zum Teil, da es sich u.a. um Gemeinschaftsteuern des Bundes, der Länder und teilweise der Gemeinden handelt.
Die Steuereinnahmen haben sich wie folgt entwickelt:
Die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Freistaates sind 2020 gegenüber dem Vorjahr um 7.794,6 Mio. Euro (-14,9%) gesunken, 2021 erhöhten sie sich um 5.610,1 Mio. Euro (+12,6%).
Die ab 2020 ausgewiesenen Steuereinnahmen sind allerdings nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Durch einen Systemwechsel im bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die Abschlagszahlungen bei der Umsatzsteuer seit 2020 bereits bei den Einnahmen verrechnet.1
[1] Haushaltsplan 2019/2020 Kap. 13 03, Erläuterung zu Tit. 612 01.