TNr. 20 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.
Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass sowohl die bereinigten Ist Einnahmen als auch die bereinigten Ist-Ausgaben bis einschließlich 2019 erheblich gestiegen sind. 2020 sind die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund der teilweise coronabedingten niedrigeren Steuereinnahmen um 3,8 auf 62,2 Mrd. Euro (-5,7%) gesunken.
Die Entwicklung des Finanzierungssaldos zeigt, dass - bis auf 2015 - der Haushalt stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant wurde. Das bedeutet, dass im Haushaltsplan zum Ausgleich des Haushalts Entnahmen aus Rücklagen und dem Grundstock vorgesehen waren.
Mit dem Haushalt 2021 wurde für 2021 ebenfalls wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo geplant (-13.622,3 Mio. Euro). Nur durch die geplante Kreditfinanzierung der Corona-Maßnahmen und der Hightech Agenda Plus sowie die geplante Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage (vgl. TNr.23) kann der Haushalt 2021 im Soll ausgeglichen werden.
Im Haushaltsvollzug ist in den Jahren 2011 bis 2019 in jedem Jahr ein positiver Finanzierungssaldo (Ist) entstanden (Abbildung 12). Gründe für diese Überschüsse waren im Wesentlichen, dass die tatsächlichen Steuereinnahmen höher ausfielen, als dies noch bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert wurde sowie die Zahlungen der BayernLB an den Freistaat im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens. Die Jahresüberschüsse im Zeitraum 2011 bis 2019 wurden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und teilweise zur Schuldentilgung verwendet.
2020 gab es wegen der zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie sowie der zurückgegangenen Steuereinnahmen erstmals seit 10 Jahren im Ist wieder einen deutlich negativen Finanzierungssaldo (-6.432,0 Mio. Euro). Der Finanzierungssaldo 2021 (Ist) ist voraussichtlich trotz der deutlichen Steuermehreinnahmen und der hohen Einnahmen aus Bundesmitteln (vgl. TNr.16.1) wieder negativ.
Das E-HG 2022 plant erneut mit einem negativen Finanzierungssaldo (-7.975,5 Mio. Euro). Zum Haushaltsausgleich sollen die Ausgaben des Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19), die Ausgaben des Corona Investitionsprogramms (Kap. 13 18) sowie die Hightech Agenda Plus durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Steuerschätzung vom November 2021 für das Haushaltsjahr 2022 liegt nur leicht hinter der vom Oktober 2019 (vgl. Abbildung 13). Dennoch können die Ausgaben im allgemeinen Staatshaushalt - ohne die Corona Ausgaben bei Kap. 13 18 und 13 19 - nur finanziert werden, indem zum Haushaltsausgleich eine erhebliche Entnahme aus der Rücklage von 2,3 Mrd. Euro eingeplant ist (vgl. TNr.23).
Bei der Haushaltsaufstellung werden u. a. die Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises „Steuerschätzung“ berücksichtigt. Bei sinkenden Steuereinnahmen sind zur Einhaltung der Schuldenbremse grundsätzlich entweder die Ausgaben anzupassen oder Mittel aus den Rücklagen zu entnehmen, um den Haushalt ausgleichen zu können.
Die nachfolgende Abbildung vergleicht die geschätzten Steuereinnahmen des Freistaates vor der Corona-Pandemie im Oktober 2019 mit den Steuerschätzungen vom November 2020 und 2021.
Basis für den Regierungsentwurf zum Haushalt 2021 war zunächst die Steuerschätzung vom 10. bis 12.11.2020. Hiernach wurden für 2021 mit Steuermindereinnahmen von 3,7 Mrd. Euro gegenüber der Steuerschätzung Oktober 2019 geplant.
Mit dem endgültigen HG 2021 wurden weitere Anpassungen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020, der gemäß dem Bund-Länder-Beschluss vorgesehenen Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter sowie der Umsetzung des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes berücksichtigt. Letztlich wurde im HG 2021 mit Steuereinnahmen von 45,0 Mrd. Euro geplant.
Mit der Steuerschätzung vom 09. bis 11.11.2021 verbesserte sich die Prognose der Steuereinnahmen auf 48,7 Mrd. Euro für das Haushaltsjahr 2021; damit erreichen sie wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie. Tatsächlich belaufen sich die Steuermehreinnahmen 2021 auf 5,1 Mrd. Euro.
Basis für das E-HG 2022 war das Ergebnis der November-Steuerschätzung 2021. Hiernach verbesserte sich die Prognose für 2022 gegenüber der November-Steuerschätzung 2020 deutlich. Für 2022 wird mit Steuereinnahmen von 50,2 Mrd. Euro geplant, die damit fast wieder auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie (siehe Oktober-Steuerschätzung 2019) liegen.
Laut dem E-HG 2022 ist im Haushaltsjahr 2022 keine Kreditaufnahme zum Ausgleich krisenbedingter Steuermindereinnahmen vorgesehen.