TNr. 18 Entwicklung der Ausgabereste

Ausgabereste können gebildet werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Übertragung und Inanspruchnahme der übertragbaren Ausgabemittel bedürfen der Einwilligung des Finanzministeriums.1
Die Ressorts beantragen die Übertragung der Ausgabereste beim Finanzministerium mittels Resteplan. Dieser ist über die IHV-Verfahrenskomponente Restebearbeitung/Jahresabschluss zu erstellen. Hierbei können die Ressorts zunächst selbstständig nicht mehr benötigte übertragbare Ausgabemittel in Abgang stellen. Im Einwilligungsverfahren können vom Finanzministerium zusätzliche Ausgabereste eingezogen werden. Für 2020 ergibt sich folgendes Bild:
Für die 2020 begonnenen und in 2021 fortzusetzenden Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) Ausgabereste von 3,3 Mrd. Euro übertragen:
Ende 2020 betrugen die aufgelaufenen Ausgabereste außerhalb des Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) in folgenden Fällen mehr als 100 Mio. Euro:
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577,9 Mio. Euro |
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568,8 Mio. Euro |
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440,8 Mio. Euro |
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424,3 Mio. Euro |
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262,5 Mio. Euro |
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249,6 Mio. Euro |
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173,3 Mio. Euro |
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172,0 Mio. Euro |
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153,2 Mio. Euro |
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149,9 Mio. Euro |
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147,3 Mio. Euro |
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138,1 Mio. Euro |
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119,2 Mio. Euro |
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109,1 Mio. Euro |
Wesentlich erhöhten sich die Ausgabereste im Haushaltsjahr 2020 in folgenden Fällen:
- Für die Technologieoffensive Hightech Agenda Bayern wurden 2020 erstmals Ausgaben von 345,8 Mio. Euro in verschiedenen Einzelplänen veranschlagt. Tatsächlich verausgabt wurden hiervon 75,4 Mio. Euro. Die übertragenen Ausgabereste hierfür belaufen sich auf 262,5 Mio. Euro, die laut Verwaltung zur Abwicklung der Hightech Agenda Bayern benötigt werden.
- Bei den „Großen Baumaßnahmen“ des Freistaates mit Gesamtkosten von jeweils über 3,0 Mio. Euro, die in der Anlage S enthalten sind, sind 2020 die Ausgabereste um 176,3 auf 577,9 Mio. Euro gestiegen. Diese werden laut Verwaltung benötigt, um die einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der festgesetzten und genehmigten Baukosten weiterführen zu können.
Die Ausgabereste sind in den letzten 10 Jahren um 189,7% angestiegen; ohne den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) beträgt der Anstieg 106,8%. Nach Auffassung des ORH belegt diese Entwicklung, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht durchgängig ausreichend Rechnung getragen wird. Insgesamt könnte ein Anstieg der Ausgabereste vermieden werden, wenn verstärkt Verpflichtungsermächtigungen genutzt würden.