TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts

Der Gesamthaushalt 2021 ging von 80,6 Mrd. Euro um 9,3 auf 71,4 Mrd. Euro (-11,5%) zurück.
Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen die Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 2010 bis 2019 stetig an. Während die Ist-Einnahmen 2020 sanken, stiegen die Ist-Ausgaben weiter an. 2021 steigen die Ist Einnahmen und Ist Ausgaben voraussichtlich wieder an.
16.1 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben
Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben1 erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Sie entwickelten sich folgendermaßen:
Die bereinigten Ist-Einnahmen sind im Zeitraum 2011 bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Die Steigerungsrate lag zwischen 3,2 und 8,2%. Der Rückgang bei den bereinigten Ist Einnahmen 2020 beruhte im Wesentlichen auf den gegenüber 2019 um 7,8 Mrd. Euro niedrigeren Steuereinnahmen (vgl. TNrn. 3 und 21.2). Bei den Einnahmen des Sonderfonds Corona-Pandemie (vgl. Tabelle 38) handelt es sich überwiegend um Bundesmittel (5,4 Mrd. Euro) und die sonstigen Einnahmen (0,1 Mrd. Euro). Die Krediteinnahmen bleiben bei der Betrachtung der bereinigten Einnahmen außen vor (vgl. Tabelle 8).
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde mit bereinigten Soll-Einnahmen von 57,6 Mrd. Euro (-1,5%) geplant. Es ist zu erwarten, dass die bereinigten Ist Einnahmen 2021 aufgrund höherer Einnahmen bei den Zuweisungen des Bundes für Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) sowie deutlich höherer Steuereinnahmen wieder ansteigen werden.
Die bereinigten Ist Ausgaben sind im Zeitraum 2011 bis 2020 um 25,7 auf 68,6 Mrd. Euro (+59,9%) gestiegen. 2020 betrug die Steigerung insbesondere aufgrund der Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) 3,9 Mrd. Euro (+6,0%). Die Entwicklung zeigt, dass die jährlichen Steigerungen ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich (bis 2019) bzw. den Sonderfonds Corona-Pandemie (ab 2020) zwischen 2,1 und 9,4% (2020: +3,3%) lagen.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde mit bereinigten Soll-Ausgaben von 71,2 Mrd. Euro geplant (-11,5%); davon entfielen 8,3 Mrd. Euro auf den Sonderfonds Corona-Pandemie. Es ist davon auszugehen, dass die bereinigten Ist-Ausgaben 2021 weiter ansteigen werden, selbst wenn man die Ausgaben für Corona-Maßnahmen herausrechnet.
16.2 Haushaltsplanung 2022
Die Staatsregierung stellt für 2022, wie bereits für 2021, einen Einjahreshaushalt auf. Laut Finanzministerium werde hierdurch den hohen Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie, die konjunkturelle Erholung und die weiteren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen Rechnung getragen.
Das E-HG 2022 sieht für die Maßnahmen des Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) Ausgaben von 4,8 Mrd. Euro vor. Diese werden durch die veranschlagte Minderausgabe von 0,7 Mrd. Euro teilweise gegenfinanziert.2 Zudem plant das HG 2022 mit zusätzlichen Ausgaben von 1,5 Mrd. Euro im Rahmen eines neuen Corona-Investitionsprogramms. Diese Investitionen sollen in einem neuen Kapitel 13 18 abgebildet werden (vgl. TNr. 17). Die Ausgaben des Corona-Investitionsprogramms verteilen sich laut Staatsregierung auf folgende Schwerpunkte:
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894,5 Mio. Euro |
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359,1 Mio. Euro |
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85,6 Mio. Euro |
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113,3 Mio. Euro |
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27,8 Mio.Euro |
Der größte Einzelposten entfällt hier auf die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bau öffentlicher Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Art. 10 BayFAG von 360,0 Mio. Euro. Zur schnelleren Abfinanzierung von Baumaßnahmen für Schulen in privater Trägerschaft sollen 148,5 Mio. Euro und von Investitionsprojekten für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 95,0 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Insgesamt werden Ausgaben von 0,5 Mrd. Euro des Kap. 13 18 auch unter die sog. „Klimamilliarde“ subsumiert, wie in den Erläuterungen der einzelnen Ausgaben des Kap. 13 18 sowie der Zusammenfassung der Ausgaben für das „Klimaland Bayern“ bei Kap. 12 04 TG 753 dargestellt. Davon entfallen nach der Schwerpunktverteilung der Staatsregierung 85,6 Mio. Euro auf das Klimaschutzprogramm.
Ohne die Ausgaben für den Sonderfonds Corona-Pandemie und das Corona-Investitionsprogramm sieht das E-HG 2022 eine Ausgabensteigerung von 2,4 Mrd. Euro (+3,8%) vor. Die Ausgabensteigerung beruht beispielsweise auf höheren Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich (+244,6 Mio. Euro), auf zusätzlichen Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Klimaprogramms „Klimaland Bayern“ außerhalb des Corona-Investitionsprogramms (+131,0 Mio. Euro4) sowie die Förderung von Kindertageseinrichtungen (+76,2 Mio. Euro). Für die Hightech Agenda Bayern und die Hightech Agenda Plus steigen die Ausgaben insgesamt auf 965,6 Mio. Euro (+40,2 Mio. Euro).
Auch die über den Staatshaushalt abgewickelten Bundesmittel für Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (+250,0 Mio. Euro) sowie für die Hochwasserhilfen aus dem Aufbauhilfefonds 2021 des Bundes (+223,2 Mio. Euro) wirken sich maßgeblich auf die Ausgabensteigerung aus. Diesen Ausgaben stehen die entsprechenden Einnahmen aus Bundesmitteln gegenüber.
Die investiven Ausgaben steigen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt um 1,3 auf 11,3 Mrd. Euro. Davon entfielen auf das Corona-Investitionsprogramm 1,5 Mrd. Euro und den Sonderfonds Corona-Pandemie 0,2 Mrd. Euro. Die Investitionsausgaben außerhalb des Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) und des Corona-Investitionsprogramms (Kap. 13 18) belaufen sich damit auf 9,6 Mrd. Euro (2021: 9,5 Mrd. Euro).
2022 sind knapp 2.800 neue Stellen geplant,5 davon 1.250 Stellen für die Schulen, 500 Stellen für die Polizei im Rahmen des 10-Punkte-Plans, 100 Stellen für den Aufbau der Technischen Universität Nürnberg sowie 84 zusätzliche Stellen für das Klinikum Augsburg. Beim Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind 425 neue Stellen vorgesehen. Die Personalausgaben 2022 steigen laut dem Regierungsentwurf um 674,8 Mio. Euro auf 27,3 Mrd. Euro an.
[2] Vgl. Fn. 2, TNr. 15; Kap. 13 19 Tit. 972 01.
[3] Vgl. Fn. 2, TNr. 15; Entwurf des Epl. 12 für das Haushaltsjahr 2022, S.69ff.
[4] Zusätzlich zu den Ausgabemitteln sind 2022 Verpflichtungsermächtigungen von 400,0 Mio. Euro vorgesehen.
[5] Vgl. Fn. 2, TNr. 15; Übersicht Teil VII zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022; Personalsoll A.