Jahresbericht 2022

TNr. 45 Pavillon der Bayerischen Landesausstellung 2018 in Ettal

Pavillon der Bayerischen Landesausstellung 2018 in Ettal; Bild: ORH
Für die Landesausstellung 2018 wurde im Garten des Klosters Ettal ein Pavillon in Holzbauweise für knapp 600.000 Euro errichtet. Dessen geplante Nachnutzung konnte bis heute nicht realisiert werden. Der ORH empfiehlt, eine gemeinsame Lösung der Probleme hinsichtlich einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung des Pavillons zeitnah zu prüfen. Das entspricht dem Interesse an effizienter Verwendung der eingesetzten staatlichen Mittel.

Der ORH hat 2019 beim Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) die Bayerische Landesausstellung 2018 „Wald, Gebirg und Königstraum - Mythos Bayern“ geprüft. In einer weiteren Prüfung hat der ORH 2020/2021 die Rolle des Forstministeriums und der Bayerische Staatsforsten AöR (BaySF) bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Landesausstellung untersucht. Prüfungsmaßstab war die Wirtschaftlichkeit des staatlichen Mitteleinsatzes.


45.1 Ausgangslage

Das HdBG, das in das Wissenschaftsministerium eingegliedert ist, führt Landesausstellungen in allen Landesteilen durch.1 Das HdBG und die Abtei Ettal (Körperschaft des öffentlichen Rechts) veranstalteten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen und dem Forstministerium die Landesausstellung 2018 in Ettal. Die Ausstellung fand vom 03.05. bis 04.11.2018 in den Räumen des Klosters Ettal und in einem eigens errichteten Pavillon im Klostergarten statt. Die Gesamtausgaben lagen bei ca. 2,8 Mio. Euro.

Die Landesausstellung 2018 war 2012 ursprünglich mit dem Thema „Mythos Wald“ geplant worden. Aufgrund des Jubiläumsjahres 2018 (100 Jahre Freistaat Bayern) ergab sich 2016 eine Themenerweiterung. Die Landesausstellung 2018 erhielt den Titel „Wald, Gebirg und Königstraum - Mythos Bayern“ und wurde mit dem von der Bayerischen Staatsregierung initiierten Jubiläumsprogramm verbunden.

Zur Besucherzahl teilte das HdBG im November 2018 mit, dass die Landesausstellung 2018 über 130.000 Besucher zählen werde. Aus dem Jahresbericht 2020 des HdBG ergab sich, dass die tatsächliche Besucherzahl bei 118.899 lag.


45.2 Feststellungen


45.2.1 Finanzierung des Pavillons

Das Forstministerium hatte dem HdBG im Oktober 2011 mitgeteilt, dass es bereit sei, an einer Landesausstellung zum Thema Wald umfassend mitzuwirken. Es dachte dabei an „einen temporären, modern gestalteten Holzbau“, der nach der Landesausstellung dauerhaft auch an anderen Orten weiterverwendet werden solle. Dies wäre eine richtungsweisende und absolut innovative Demonstration der Möglichkeiten modernen Holzbaus. Die Weiterverwendung der Module nach der Landesausstellung durch Dritte korrespondiere sehr gut mit dem Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

2016 griff das HdBG die Idee des Forstministeriums auf und plante, als zusätzlichen Ausstellungsraum im Garten des Klosters Ettal einen Pavillon aus Holz errichten zu lassen. Im Pavillon sollte eine Multimedia-Show die Thematik „Königstraum“ und dabei alle von König Ludwig II. in Bayern geplanten Königsschlösser darstellen. Im März 2016 sagten Forstministerium und BaySF eine finanzielle Unterstützung von jeweils 250.000 Euro zu.

Von den 2.842.915 Euro Gesamtausgaben für die Landesausstellung entfielen letztlich 593.097 Euro auf den Pavillon und 292.842 Euro auf die Medieninstallation, zusammen also 885.939 Euro.

Zunächst hatte man die Ausgaben allein für die Errichtung des Pavillons mit 480.000 Euro kalkuliert. Aufgrund von mehrfachen Steigerungen der dafür kalkulierten Kosten erhöhten das Forstministerium und die BaySF Anfang 2018 ihre gegenüber dem HdBG gegebenen Finanzierungszusagen um jeweils 30.000 Euro; eine dann noch bleibende Differenz sollte das HdBG tragen. Letztlich trug man die Finanzierung von Pavillon und Medienstation wie folgt:

Tabelle 69


45.2.2 Vereinbarung zur Errichtung des Pavillons

Den Bau des Pavillons regelten das HdBG und die Abtei in einer Vereinbarung vom 12.01.2017. Danach errichtet die Abtei als Bauherrin im Rahmen der Bayerischen Landesausstellung 2018 im Garten von Kloster Ettal einen prägnanten und weithin sichtbaren Pavillon. Außen präsentiert er sich als ein vieleckiger Holzbau (Maße: Höhe ca. 6 bis 10 Meter, Außendurchmesser ca. 20 Meter, Fläche: ca. 320 m2). Laut Vereinbarung ist der Pavillon so zu konstruieren, dass er nach Beendigung der Landesausstellung 2018 abgebaut und an einem anderen Standort wieder aufgebaut werden kann.

Zu den Kosten regelt die Vereinbarung, dass die Abtei die finanzielle Gesamtverantwortung für die Errichtung sowie die Inbetriebnahme des Pavillons übernimmt und den Bau finanziert. Dafür erhält sie eine Kostenerstattung durch das HdBG; die Abtei stellt dafür den Pavillon für die Landesausstellung 2018 unentgeltlich und mietfrei zur Verfügung.

Nach Beendigung der Landesausstellung übernimmt die Abtei laut Vereinbarung das Holzbauwerk für eine angemessene Kostenbeteiligung, führt es einer Nachnutzung zu und trägt die Kosten für den Wiederaufbau des Pavillons am neuen Standort.

Nummer 6.4 der Vereinbarung lautet: „Wird erkennbar, dass die Projektziele (Kostenobergrenze, Termine, Leistungserfüllung etc.) mit dem Leistungsverlauf nicht erreicht werden können, hat die Abtei das HdBG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus ihrer Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, sodass diese Ziele und insbesondere die Kostenobergrenze doch noch eingehalten werden können.“ Mehrkosten für den Bau werden laut Nr. 5.2 nur erstattet, wenn das HdBG entsprechend dieser Regelung in Nr. 6.4 rechtzeitig informiert worden ist und es schriftlich die Übernahme der anfallenden Mehrkosten zugesagt hat.


45.2.3 Bau des Pavillons

Die Baugenehmigung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom 23.08.2017 für die Abtei sieht vor, dass der Pavillon bis spätestens Juni 2019 vollständig (einschließlich der Fundamente) aus Denkmalschutzgründen zu beseitigen ist. Bei Abschluss der Vereinbarung am 12.01.2017 war diese Maßgabe aus Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde bekannt.

Laut HdBG lag das Interesse am Bau des Pavillons in erster Linie auf staatlicher Seite. „Das Kloster Ettal zeigte sich lediglich bereit […], die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und als Auftraggeber für die beteiligten Firmen zu fungieren.“ Die Vereinbarung sei laut Wissenschaftsministerium „dahingehend angelegt, dass die Abtei für die Landesausstellung in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung einen Pavillon auf einem eigenen Grundstück errichtet (der den vom HdBG vorgegebenen Leistungsanforderungen entspricht)“.

Nachdem die zunächst beauftragte Baufirma mehrere gesetzte Fristen zum zeitgerechten Aufbau des Pavillons nicht eingehalten hatte, trat sie auf Drängen der Abtei im Januar 2018 vom Vertrag zurück. Nach einer ersten Kostensteigerung vom November 2017 zeichneten sich durch die Beauftragung einer anderen Firma nochmals um 90.000 Euro höhere Baukosten ab. Die Abtei teilte diese Problematik dem HdBG mit Schreiben vom 30.01.2018 mit. Das HdBG sagte ihr am 07.02.2018 eine höhere Kostenerstattung von bis zu 630.000 Euro zu; BaySF und Forstministerium sowie HdBG erhöhten dementsprechend die Finanzierungszusage jeweils um 30.000 Euro.

Rechtzeitig vor Ausstellungseröffnung wurde der Pavillon fertiggestellt.


45.2.4 Nachnutzung des Pavillons

Der ORH stellte fest, dass seit Beendigung der Landesausstellung die Höhe der „angemessenen Kostenbeteiligung“ der Abtei bis zum Abschluss der ORH-Prüfung nicht festgelegt wurde. Es flossen bislang auch keine entsprechenden Zahlungen.

Bei dem Pavillon handelt es sich nach Aussage der Abtei nicht um das ursprünglich angedachte fliegende, leicht zu versetzende und an anderer Stelle wiederaufbaubare Holzbauwerk. Die Abtei rechnet daher mit einem hohen finanziellen Aufwand für Rückbau, Lagerung, Transport und Wiederaufbau des Pavillons. Sie wandte sich deshalb mit Schreiben vom 28.09.2019 an das HdBG und bat um Unterstützung.

Mit weiterem Schreiben vom 07.01.2020 wurde auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der angestrebten Nachnutzung hingewiesen. Das HdBG unternahm einen Vermittlungsversuch, der nicht zum Erfolg führte. Eine Unterstützung vom Forstministerium wurde bisher nicht geleistet.

Die Nachnutzung des Pavillons war laut BaySF bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein wichtiges und in zahlreichen Unterlagen und Schriftverkehr bis hin zu den entscheidenden regelnden Verträgen immer wieder enthaltenes und fixiertes Ziel aller Beteiligten. Die BaySF habe sich stets für eine sinnvolle Nachnutzung eingesetzt, werde dies auch weiterhin tun und die Verantwortlichen - soweit möglich - hierbei unterstützen.

Vonseiten des Forstministeriums bestanden bereits im Vorfeld Überlegungen, den für die Landesausstellung konzipierten Pavillon - soweit nicht in Ettal verbleibend - gemeinsam mit der BaySF einer weiteren Verwendung zuzuführen. Das Forstministerium hält die Vereinbarung zwischen HdBG und der Abtei für klar und abschließend. Aus seiner Sicht seien die Nachnutzung und die dafür erforderlichen konkreten Schritte und Verantwortlichkeiten ausreichend geregelt; es sah Mitte März 2021 die Vertragspartner HdBG und Abtei weiter in der Pflicht, die Nachnutzung des Pavillons zu gestalten.

Das Wissenschaftsministerium sah im Mai 2021 weiterhin die Abtei bei der Gestaltung der Nachnutzung in der (primären) Verantwortung. Das HdBG werde die Abtei aber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Nachnutzung unterstützen. Im Übrigen werde das HdBG in ähnlich gelagerten Konstellationen von Vereinbarungen dieser Art künftig absehen bzw. sie auf eine andere juristische Grundlage stellen.


45.3 Würdigung und Empfehlungen

Angesichts der hohen Errichtungskosten von fast 600.000 Euro steht die Wirtschaftlichkeit dieses staatlich angestoßenen und finanzierten Projekts infrage. Der Pavillon steht unzulässigerweise immer noch auf dem Gelände der Abtei und seine Nachnutzung ist offen. Damit ist das ursprüngliche staatliche Ziel, für nachhaltiges Bauen mit Holz zu werben und den Pavillon andernorts weiterzuverwenden, bisher nicht erreicht. Deshalb und angesichts der von der Abtei angezeigten Probleme bei der Nachnutzung des Pavillons empfiehlt der ORH, dass die staatlichen Kooperationspartner gemeinsam mit der Abtei eine wirtschaftliche Nachfolgenutzung für den Pavillon entwickeln.


45.4 Stellungnahme der Verwaltung

Für das HdBG sei der Pavillon ein fundamentaler Bestandteil der Landesausstellung 2018 gewesen. Die Attraktivität der Landesausstellung sei durch den Pavillon erheblich gesteigert worden. Die ursprünglich geplante Errichtung eines Leichtbaus habe sich aufgrund verschärfter Bauvorschriften als unmöglich erwiesen. Man habe dennoch auf eine Wiederverwendung des Baus vertraut. Entsprechende Zusagen des Klosters Ettal hätten vorgelegen. Versuche des HdBG, den Pavillon für kulturelle Zwecke an anderer Stelle zu empfehlen, hätten bisher nicht zum Erfolg geführt. Aufgrund der Erfahrungen werde das HdBG zukünftig auf die Errichtung von Behelfsbauten verzichten.

Das Forstministerium sieht aufgrund der abschließenden Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern HdBG und Abtei für sich und die BaySF keine Verpflichtungen. Eine Nachnutzung sei aber immer explizites Ziel aller Beteiligten gewesen. Aus Sicht des Forstministeriums habe das HdBG einen vertraglich gesicherten Anspruch gegen das Kloster Ettal auf Übernahme und Nachnutzung des Pavillons. Mit dieser Regelung sei auch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausreichend Rechnung getragen worden. Die Lösung von Schwierigkeiten bei der Nachnutzung obliege dem HdBG und der Abtei. Das Forstministerium und die BaySF seien jedoch weiterhin bereit, die Verantwortlichen soweit möglich zu unterstützen.

Der BaySF und der Abtei wurde ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


45.5 Schlussbemerkung

HdBG, Forstministerium und BaySF haben bereits Unterstützung bei der Nachnutzungsfrage signalisiert. Der ORH empfiehlt, eine gemeinsame Lösung der Probleme hinsichtlich einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung des Pavillons zeitnah zu prüfen. Das entspricht dem Interesse an effizienter Verwendung der eingesetzten staatlichen Mittel.

 


[1] §2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über das Haus der Bayerischen Geschichte.