TNr. 60 Kosten des Maßregelvollzugs
Über 300 Millionen Euro jährlich erstattet der Freistaat als Budget für die notwendigen Kosten, die den sieben Bezirken als Trägern des Maßregelvollzugs und für die psychiatrischen Krankenhäuser entstehen. 2015 wurde das Amt für Maßregelvollzug geschaffen, um sich damit zu befassen, ob so hohe Budgets wirklich vereinbart werden müssen. Die Kosten bleiben intransparent. Es fehlt an aktueller Analyse, Kostentransparenz und damit besserer Steuerung.
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