Jahresbericht 2022

TNr. 63 Studierendenzahlen konsekutiver Masterstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Universitätsstudentinnen und -studenten mit Laptops; Bild: Monkey Business - stock.adobe.com
Über die Hälfte von 256 Masterstudiengängen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben mit weniger als 15 Studienanfängern begonnen, rund ein Drittel mit weniger als 10 Studierenden. 98 Studiengänge hatten im Schnitt sogar nur 6 Absolventen. Der ORH empfiehlt dem Wissenschaftsministerium, die Auslastung der Masterstudiengänge zu evaluieren und zusammen mit den Hochschulen im Sinne eines wirtschaftlicheren Ressourceneinsatzes zu optimieren.

Der ORH hat 2019/2020 mit dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Regensburg bei den 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) geprüft, ob konsekutive Masterstudiengänge von Wintersemester 2007/08 bis Wintersemester 2018/19 einem wirtschaftlichen Ressourceneinsatz entsprechend durchgeführt wurden.


63.1 Ausgangslage

Seit 2006 verankert das BayHSchG Bachelor- und Masterstudiengänge. Die damals neu gestufte Studienstruktur hängt mit dem Bologna-Prozess als einem wesentlichen Schritt zur Internationalisierung akademischer Ausbildung zusammen.

Wesentliches Merkmal der neuen Studienstruktur sind Regelstudienzeiten zwischen mindestens drei und höchstens vier Jahren für den Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses zum Bachelor und von mindestens einem und höchstens zwei Jahren für die folgende Masterausbildung. Grundsätzlich darf bei konsekutiven Studiengängen die Regelstudienzeit höchstens fünf Jahre betragen.

Geprüft wurden konsekutive Masterstudiengänge, die als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge ausgestaltet sind.
Um einen wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen der HaW zu gewährleisten, hatte das Wissenschaftsministerium schon 2001 diesen mitgeteilt, mit neuen Studiengängen solle nur begonnen werden, wenn bis zum Bewerbungsschluss davon ausgegangen werden könne, dass eine ausreichende Zahl von Studienanfängern (mindestens 15) das Studium beginnt. Dies sei in der Regel nur dann der Fall, wenn die Bewerberzahl deutlich über 15 liege. Sollte die Zahl der Studienanfänger eines Studiengangs unter 10 liegen, werde es einem späteren weiteren Durchlauf des Studienangebots dieses Studiengangs nicht zustimmen. In Zweifelsfällen sei die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums einzuholen.

Zusätzlich enthält seit 2018 die Rahmenvereinbarung des „Innovationsbündnis Hochschule 4.0“ für die HaW die Vorgabe, dass diese regelmäßig zu prüfen haben, „ob einzelne Studiengänge aufgrund einer zu geringen Nachfrage oder einer negativen Entwicklung der Bedarfsprognosen aufzuheben bzw. zusammenzulegen sind.“


63.2 Feststellungen


63.2.1 Bewerberzahl deutlich über 15

Das Wissenschaftsministerium hatte 2001 geschrieben, dass nur bei einer Bewerberzahl von deutlich über 15 eine ausreichende Zahl von Masterstudienanfängern gegeben sei. Da der Begriff „deutlich“ unbestimmt ist, legte der ORH eine Bewerberzahl von 19 als Mindestzahl zugrunde.

Zu den 142 Studiengängen, die mit weniger als 15 Studienanfängern im ersten Fachsemester begonnen hatten, teilten die entsprechenden HaW zu den Bewerber- und Zulassungszahlen mit:

  • Für 22 Studiengänge konnten die HaW keine Bewerber- und Zulassungszahlen für den Studiengangbeginn liefern.
  • Bei 70 Studiengängen lag die Bewerberzahl deutlich über 15 (also bei mindestens 19). Davon hatten 20 Studiengänge eine Zulassungszahl von weniger als 15 bzw. 8 Studiengänge von weniger als 10 Zulassungen.
  • Bei 50 Studiengängen lag die Bewerberzahl unter 19.

Das Wissenschaftsministerium wies darauf hin, dass die HaW keinen zwingenden Einfluss auf die Entscheidung der Bewerber haben, den Studiengang tatsächlich anzutreten. Zudem hielt das Wissenschaftsministerium Bewerberzahlen und Zulassungszahlen nicht immer für zwingend geeignete Kennzahlen, um darauf eine verlässliche Prognose über Studienanfänger zu stützen.


63.2.2 Anfangsmindestgröße 15 bzw. 10 Studierende

Die Prüfung der von den 17 HaW über 11 Jahre (Wintersemester 2007/08 bis Wintersemester 2018/19) mitgeteilten 256 Masterstudiengänge ergab Folgendes:

  • Von den 256 Studiengängen starteten 142 (55%) im Prüfungszeitraum mit weniger als 15 Studienanfängern.
  • Von den 142 starteten 92 Studiengänge, also 36% von 256 Studiengängen, mit weniger als 10 Studierenden und liefen infolge wieder neu an.
  • Von diesen 92 wiederum starteten 27 Studiengänge mit weniger als 5 Studienanfängern im ersten Fachsemester.
Beim weit überwiegenden Teil der Masterstudiengänge gingen das Wissenschaftsministerium und die HaW hinsichtlich der Gruppenstärke davon aus, dass eine jahresweise und keine semesterweise Betrachtung geboten sei. In Masterstudiengängen, bei denen die einzelnen Module nicht aufeinander aufbauen, würden in aller Regel Lehrveranstaltungen zusammengelegt und die Studierenden der beiden Startzeitpunkte zusammen unterrichtet. Es würden somit Studierende aus zwei aufeinanderfolgenden Immatrikulationszyklen gemeinsam eine Lehrveranstaltung belegen. Somit entstehe keine zusätzliche Ressourcenbeanspruchung seitens der HaW durch den semesterweisen Start. Die Gruppengrößen in den Lehrveranstaltungen setzten sich somit additiv aus den Anfängerzahlen für das Winter- und Sommersemester zusammen.

63.2.3 Absolventenzahl

Bei den 256 begonnenen Studiengängen ermittelte der ORH bei 189 Studiengängen die durchschnittliche Zahl der Absolventen im Prüfungszeitraum. Darunter lag in 98 eher kleineren Studiengängen die Zahl der Absolventen durchschnittlich bei 6.


63.3 Würdigung und Empfehlungen


63.3.1 Bewerberzahl deutlich über 15

Bewerberzahlen können aus Sicht des ORH ein geeignetes Kriterium sein, um Studiengänge mit einer zu geringen Teilnehmerzahl zu identifizieren und ggf. erst gar nicht starten zu lassen. In jedem Fall haben die HaW die Bewerber- und Zulassungszahlen für den Studienbeginn zu erheben.

Zudem zeigt die langjährige Beobachtung, dass geringe Bewerberzahlen auch zu geringen Zulassungszahlen führen. Darauf sollte das Wissenschaftsministerium zusammen mit den HaW reagieren und im Sinne eines wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes prüfen, ob Studiengänge mit zu geringen Bewerberzahlen überhaupt starten sollen.


63.3.2 Anfangsmindestgröße 15 bzw. 10 Studierende

Aus Sicht des ORH ist der Anteil der Studiengänge, die mit weniger als 15 Studierenden neu anliefen, mit 55% deutlich zu hoch.

Der ORH empfiehlt zu evaluieren, inwieweit eine jahresweise Betrachtung der Gruppenstärken in Studiengängen, bei denen die einzelnen Module nicht aufeinander aufbauen, tatsächlich zu einem deutlich wirtschaftlicheren Ressourceneinsatz führt.

92 Studiengänge starteten mit weniger als 10, 27 sogar mit weniger als 5 Studierenden. Der ORH empfiehlt zu prüfen, ob diese Studiengänge überhaupt erneut anlaufen sollten. Kapazitäten könnten dann für Studiengänge genutzt werden, die besonders stark nachgefragt sind.


63.3.3 Absolventenzahl

Die Absolventenzahlen gerade der 98 eher kleineren Studiengänge deuten darauf hin, dass Studiengänge mit zu wenig Studierenden starten. Das Wissenschaftsministerium sollte zusammen mit den HaW im Sinne eines wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes prüfen, inwieweit geringe Bewerber- und Erstsemesterzahlen zu geringen bzw. geringeren Absolventenzahlen führen.


63.4 Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Auch für das Wissenschaftsministerium stelle die ORH-Untersuchung einen wichtigen Erkenntnisgewinn dar, welcher in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen mit einfließe. Vielfach würden die HaW berichten, dass Masterstudiengänge reformiert und weiterentwickelt worden seien, um eine bessere Auslastung zu erreichen. Dabei solle aber nicht nur auf die Studierendenzahlen geschaut werden, sondern weitere effizienzrelevante Bewertungskriterien aufgenommen werden. Das Wissenschaftsministerium werde mit den HaW über Hochschule Bayern e.V. in einen Diskussionsprozess eintreten zu den Fragen, wie bzw. unter Zugrundelegung welcher Kriterien eine optimale Auslastung der Masterstudiengänge sichergestellt werden könne.

Die Präsidenten der bayerischen HaW haben zwischenzeitlich das Thema diskutiert. Um einen wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen der staatlichen HaW zu gewährleisten, würden die HaW eine ausreichende Auslastung der Module (mindestens 15 Studierende) sicherstellen. Diese Auslastung solle aber nur im Durchschnitt über alle in Masterstudiengängen an der HaW gelesenen Module erreicht werden.

Das Wissenschaftsministerium merkt zu diesem Vorschlag an, dass es hinsichtlich der Auslastung von Ressourcen im Austausch mit den HaW bleiben werde, um auf einen entsprechenden Prozess der Modulinventur hinzuwirken, in dem die Verwendung von Ressourcen regelmäßig hinterfragt werde. Ebenso bestehe die Möglichkeit, diese Thematik in geeigneter Weise in die zukünftigen Hochschulverträge nach dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz aufzunehmen.


63.5 Schlussbemerkung

Der ORH empfiehlt dem Wissenschaftsministerium, die Auslastung der Masterstudiengänge zu evaluieren und zusammen mit den HaW im Sinne eines wirtschaftlicheren Ressourceneinsatzes zu optimieren. Dabei sollte insbesondere untersucht werden, inwieweit eine jahrgangsweise Betrachtung der Gruppengröße über alle in Masterstudiengängen an der HaW gelesenen Module hinweg zu einer verbesserten Ressourcenauslastung führt.

Das Wissenschaftsministerium sollte zusammen mit den HaW das Ergebnis der Evaluation in den künftigen Hochschulverträgen gemäß dem geplanten Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz verankern.

 


[1] Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Hochschulgesetzes, LT-Drs. 15/4396 vom 06.12.2005, S. 46.
[2] Art. 57 Abs. 1 Satz  1 BayHSchG.
[3] Art. 57 Abs. 2 BayHSchG.
[4] Innovationsbündnis Hochschule 4.0 vom 17.07.2018, S. 29 (https://www.stmwk.bayern.de/studenten/wissenschaftspolitik/innovationsbuendnis.html, abgerufen am 02.11.2021).
[5] Der ORH konkretisierte „deutlich“ durch die Zahl 19, damit mehr als 20% über der geforderten Mindestteilnehmerzahl von 15.
[6] Kooperationsstudiengänge, bei denen die Einschreibung an mehreren HaW erfolgte und Studiengänge, die in Teilzeit und Vollzeit oder dual angeboten wurden, wurden als ein Studiengang gewertet, wenn sie zeitgleich begonnen haben oder zu einem laufenden Studiengang hinzugekommen sind (lt. Angaben der HaW). Kooperationsstudiengänge mit Universitäten oder sonstigen Einrichtungen wurden nicht einbezogen, da deren Zahlen nicht vorlagen.
[7] Inklusive 36 im Wintersemester 2007/08 schon bestehender Studiengänge.
[8] Inklusive 24 im Wintersemester 2007/08 schon bestehender Studiengänge.