Jahresbericht 2023

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Prüfungsergebnisse aus dem Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Jahresbericht 2023

TNr. 52 Besteuerung von Aufsichtsratsvergütungen

Aufsichtsratsvergütungen bleiben immer wieder unversteuert, obwohl Unternehmen die Finanzämter seit 1998 jährlich über solche Zahlungen informieren müssen. Das liegt mit daran, dass diese Daten finanzamtsintern oft nicht oder nur auf Papier weitergegeben werden. Ergebnis: Allein 2018 bei 11 Finanzämtern Steuerausfälle in sechsstelliger Höhe.

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