TNr. 47 Gerichtliches Mahnverfahren
Die Personalkosten pro Mahnantrag stiegen beim Zentralen Mahngericht in Coburg zwischen 2004 und 2020 von 3,47 auf 7,31 Euro, also auf mehr als das Doppelte. Und das trotz weit fortgeschrittener Automatisierung und stark rückläufigen Anträgen.
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