TNr. 61 Jugendförderung und Förderung der landesweit tätigen Jugendverbände durch den Bayerischen Jugendring
Bei keiner der 99 Fördermaßnahmen der Jahre 2017 bis 2019 prüfte der BJR die Verwendungsnachweise der Förderempfänger vertieft, da er keinerlei Belege anforderte. Kein Wunder, dass die Liste an gravierenden Mängeln und haushaltsrechtlichen Verstößen bei der Jugendförderung durch den BJR lang ist.
zum Beitrag