TNr. 37: Entgelte für die Wasserlieferung aus Trinkwasserspeichern

Der Staat legt seine Kosten für die Wasserlieferung aus zwei Trinkwassertalsperren nur unzureichend auf die Zweckverbände um.
37.1 Bau und Betrieb staatlicher Trinkwasserspeicher
Der Staat hat in den 70er und 80er Jahren zwei Talsperren gebaut, um die Trinkwasserversorgung in den niederbayerischen, ober- und unterfränkischen Grundwassermangelgebieten langfristig zu sichern. Mit Investitionskosten (ohne Bauzeitzinsen) von 93 Mio € wurde ein Speichervolumen von 42,2 Mio m³ geschaffen. Davon entfallen 94 % auf das Vorhalten von Rohwasser zur Fernwasserversorgung durch kommunale Zweckverbände.
Der Staat betreibt und unterhält die beiden Talsperren, er schützt die Flächen des Wassereinzugsgebiets und überprüft die Wasserqualität. Hierfür hält er eigenes Personal, einen umfangreichen Fahrzeug- und Gerätepark sowie Werkstätten und betriebliche Einrichtungen vor.
37.2 Feststellungen des ORH
37.2.1 Laufende Ausgaben und Einnahmen
In den Jahren 2000 bis 2004 hat der Staat 4,84 Mio € für Vergütungen, Löhne, Materialien u.a. für das Vorhalten von Rohwasser zur Fernwasserversorgung ausgegeben.1 Darin sind die Zuschläge für Personalkosten und kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) der Anlage nicht enthalten. Im gleichen Zeitraum erstatteten die Zweckverbände dem Staat für die Bereitstellung von Rohwasser aufgrund vertraglicher Verpflichtungen 2,62 Mio € und damit lediglich 54 % der Ausgaben. Bezogen auf das anteilige Speichervolumen von 94 % ergibt dies einen Fehlbetrag von jährlich etwa 400.000 € im Staatshaushalt, dem eine Entlastung des Endverbrauchers um lediglich 2 Cent/m³ entspricht.2 Die Verträge haben eine Laufzeit von jeweils drei Jahren.
37.2.2 Vollkostenrechnung
Bei einer Vollkostenrechnung sind die Zuschläge für Personalkosten und kalkulatorische Kosten der Anlage einzubeziehen. Danach würde sich der Preis der Rohwasserabgabe um etwa 25 Cent/m³ erhöhen. Der Endverbraucher hätte 1 € monatlich zusätzlich zu zahlen.3 Die jährlichen Einnahmen des Staates würden sich um 5 Mio € erhöhen. Würden nur die Zuschläge für Personalkosten und die anteiligen Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt, erhöhte sich das Entgelt lediglich um 3 Cent/m³ und die jährlichen Einnahmen des Staates stiegen um 600.000 €.
37.3 Stellungnahme der Verwaltung
Das Staatsministerium teilt mit, dass die anteiligen Unterhaltungsaufwendungen inzwischen entsprechend den ORH-Anregungen errechnet würden. Ein Vertrag werde zum 1. Januar 2006 entsprechend angepasst. Darüber hinaus erscheine es vertretbar, künftig die bei einer Vollkostenrechnung üblichen Zuschläge für Personalkosten anzusetzen. Abschreibung und Verzinsung der Anlagekosten sollen jedoch nicht berücksichtigt werden, weil die Endverbraucher damit die damaligen Herstellungskosten nachträglich finanzieren müssten. Diese zusätzlichen Belastungen widersprächen den Zielen im Landesentwicklungsprogramm, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.
37.4 Bewertung durch den ORH
Das Staatsministerium bezieht aufgrund der Anregungen des ORH nunmehr die anteiligen Unterhaltungsaufwendungen in das vertragliche Entgelt ein. Darüber hinaus ist es erforderlich, auch die Zuschläge für Personalkosten zu berücksichtigen.
Im Übrigen bleibt der ORH bei seiner Auffassung, dass für die Wasserlieferung angemessene Kostendeckung erreicht werden muss, um den Staatshaushalt zu entlasten. Hierzu gehört auch, künftig die Nutzer an den staatlichen Kosten für Erneuerungen zu beteiligen.
1) ohne Erstattungen für die aus einem Teil des Rohwassers gewonnene Energie
2) bei einer derzeitigen Abgabe von 20 Mio m3 im Jahr
3) bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4 m3 Wasser/Monat