Jahresbericht 2006

TNr. 23: Altersermäßigung für Lehrkräfte

Schule

Die für ältere Lehrer geltenden pauschalen Ermäßigungen ihrer Arbeitszeit sind im Ländervergleich großzügig und binden derzeit eine Kapazität von 540 Lehrkräften. Aufgrund der Altersstruktur der Lehrer wird sich diese Zahl bis zum Schuljahr 2010/11 verdoppeln. Der ORH sieht die Notwendigkeit, diese Aspekte und auch die Regelungen für den Ruhestandseintritt beamteter Lehrer in die Diskussion um die geforderten Neueinstellungen von Lehrkräften mit einzubeziehen.

23.1    Ermäßigungen wegen Alters


Für Lehrer sind je nach Schulart 23 bis 30 Wochenstunden an Unterrichtspflichtstunden festgelegt.1 Lehrern und Fachlehrern an staatlichen Schulen werden ‑ neben den allgemeinen Ermäßigungen ab 50 Jahren ‑ ab einem Lebensalter von 58 Jahren spezifische Ermäßigungen  von ein bis drei Unterrichtsstunden gewährt, die nach Alter (58, 60, 62) und nach Schulart gestaffelt sind. 

Ein Staatliches Rechnungsprüfungsamt hat im Jahr 2005 die Entwicklung der Ermäßigungsstunden untersucht. Grundlage hierfür waren Auswertungen des Staatsministeriums aus den Amtlichen Schuldaten 2004/05. Danach entsprechen die im Schuljahr 2004/05 gewährten Altersermäßigungen insgesamt einem Stundensoll von 540 Lehrern. So viele Lehrkräfte sind notwendig, um diese spezifische Arbeitszeitverkürzung auszugleichen.

Maßgeblich für das künftige Volumen an Ermäßigungsstunden ist in erster Linie die Altersstruktur der Lehrkräfte. Mittlerweile sind die in den 70er Jahren verstärkt eingestellten Lehrer in die höheren Altersgruppen vorgerückt. Damit steigt auch der Anteil älterer Lehrkräfte, die pauschale Ermäßigungsstunden wegen Alters beanspruchen können, deutlich an.

Nach den Hochrechnungen des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts werden sich die Altersermäßigungen selbst unter vorsichtigen Annahmen bis zum Schuljahr  2010/11 verdoppeln. Dann werden wenigstens 1 100 Lehrkräfte benötigt, allein um die Altersermäßigungsstunden abzudecken.

Bedarf an Lehrkräften zur Komensation der Altersermäßigungen

In Berlin (für beamtete Lehrkräfte) und in Hamburg wurden die pauschalen Altersermäßigungen bereits abgeschafft. Die meisten Länder haben weniger großzügige Regelungen als Bayern.

Das Staatsministerium weist in seiner Stellungnahme auf den Zusammenhang zwischen der Gewährung von Altersermäßigungen und Veränderungen der Arbeitszeit hin. So sei dieses Instrument zum Schuljahr 1964/65 für Lehrkräfte an höheren Schulen mit zwei Wochenstunden ab Vollendung des 60. Lebensjahrs als Weitergabe der allgemeinen Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde wöchentlich anzusehen. Man wolle auf das Instrument der Altersermäßigung nicht verzichten, weil es für die Lehrer einen wichtigen Anreiz biete, bis zum gesetzlichen Ruhestand im aktiven Dienst zu bleiben.

23.2    Eintritt in den Ruhestand

Die maßgebliche Altersgrenze ist für Beamte im gesamten Bundesgebiet ‑ abgesehen von Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen ‑ einheitlich auf das Ende des Monats festgelegt, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Lehrer ist die Altersgrenze (wie auch die Arbeitszeit) in den einzelnen Ländern jedoch unterschiedlich geregelt. In Bayern gilt für Lehrer an öffentlichen Schulen als Altersgrenze das Ende des Schuljahrs vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Für Lehrer im Angestelltenverhältnis in Bayern gilt als Altersgrenze das Ende des Schulhalbjahrs vor Vollendung des 65. Lebensjahrs. Schulbedingte Gründe für die unterschiedliche Regelung sind nicht erkennbar.

In anderen Ländern treten Lehrer z.T. mit Ablauf des Schulhalbjahrs oder gar erst mit Ablauf des Schuljahrs (z.B. Hessen), in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand.

Nach Auffassung des Staatsministeriums sprechen gegen eine Übernahme der für Lehrer im Angestelltenverhältnis geltenden Altersgrenze für alle Lehrkräfte vor allem schulorganisatorische Gründe. Ein regelmäßiger Lehrerwechsel während des laufenden Schuljahrs sei mit erheblichen Problemen verbunden. Im Angestelltenverhältnis seien lediglich 5 % der Lehrkräfte beschäftigt. Hinsichtlich einer Änderung der Altersgrenze sollten ohnehin erst die Ergebnisse der Föderalismusreform bzw. die Überlegungen zur Anhebung des Rentenalters abgewartet werden.

Der ORH hält die genannten organisatorischen Probleme für lösbar. Bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit ist es - zumindest im Bereich der Gymnasien - bereits jetzt möglich, mit der Freistellungsphase zum Schulhalbjahr zu beginnen.

23.3    Abschließende Bemerkung des ORH

Innerhalb der bestehenden Lehrerkapazitäten können noch Potenziale für zusätzlichen Unterricht mobilisiert werden. Diese könnten genutzt werden, um zumindest einen Teil der geforderten Neueinstellungen von Lehrkräften abzudecken und so zusätzliche Belastungen für den Haushalt zu vermindern.

 


1) Dies entspricht nach den Vorgaben des Staatsministeriums einer Wochenarbeitszeit im Rahmen der allgemeinen Arbeitszeitregelungen von 42 Stunden.