TNr. 41: Bauunterhalt an der Universität Regensburg

Die der Universität Regensburg zugewiesenen Mittel für Bauunterhalt sind seit Jahren zu gering bemessen. Die Vernachlässigung des Bauunterhalts hat zu erheblichen Schäden geführt und erfordert aufwendige Sanierungsmaßnahmen.
41.1 Vorbemerkung
Die Universität Regensburg wurde in ihren wesentlichen Teilen im Zeitraum von 1966 bis 1978 erbaut. Innerhalb dieser Zeit wurde ein Bauvolumen von 266 Mio € mit einer Nutzfläche von 164 000 m² realisiert. Die Gebäude wurden fast durchgehend als Stahlbetonskelettbau mit Betonfertigteilen und in Flachdachbauweise errichtet. Es besteht eine Kombination aus Sichtbetonfassaden mit Fensterbändern und großflächigen Verglasungen. Nach Schätzungen des Universitätsbauamts beträgt der Neubauwert der Gebäude 665 Mio €.
Alle Gebäude und Bauteile sind einer natürlichen Alterung und Abnutzung ausgesetzt. Der ORH hat bereits 1998 darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Bauunterhaltsmittel in manchen Bereichen zu gering sind und es nicht wirtschaftlich ist, wenn durch Vernachlässigung des Bauunterhalts aufwendige Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.1 Auch im vorliegenden Jahresbericht (TNr. 17) bekräftigt der ORH seine Aussagen von 1998, wonach 1 bis 1,5 % des Neubauwerts für Bauunterhaltsmaßnahmen angesetzt werden müssten. Für Regensburg würde dies bedeuten, dass jährlich zwischen 7 und 10 Mio € und nicht wie bisher 3 bis 4 Mio € hätten zur Verfügung gestellt werden müssen.
An den Bauten der Universität Regensburg treten seit längerer Zeit wegen massiver Schäden an der Bausubstanz große Probleme auf. Dabei dürfte die damals ausgeführte Flachdachbauweise ohne Gefälleausbildung und die zu geringe Betonüberdeckung der Stahlarmierungen der Betonfassaden hauptursächlich sein. Zusätzlich wird die technische Ausrüstung der Gebäude nach intensiver, mehr als 30-jähriger Nutzung erneuerungsbedürftig. Nach einer „Kostennäherung“ des Universitätsbauamts Regensburg vom März 2001 betragen die Generalsanierungskosten (inkl. der technischen Anlagen) 388 Mio €.
41.2 Bauunterhaltsmittel
41.2.1 Dach- und Fassadensanierung
Obwohl sich die ersten undichten Stellen bei den Flachdächern bereits zu Beginn der 80er Jahre gezeigt haben, wurde mit umfassenden Dachsanierungen erst 1986 (Physik) bzw. 1989 (Biologie) begonnen. Trotz der inzwischen bereits 20 Jahre andauernden Dacharbeiten konnte bisher nur weniger als die Hälfte der Dachflächen saniert werden. Wassereinbrüche und die daraus resultierenden Folgeschäden sowie die allgemeinen Alterungsprozesse führten dazu, dass erhebliche Mittel für die Behebung von Folgeschäden statt für schadensvorbeugende Maßnahmen verwendet werden müssen. Die jährlich insgesamt für die Universität vorgesehenen Bauunterhaltsmittel von 3 bis 4 Mio € reichen noch nicht einmal für die Dachsanierungen aus.
41.2.2 Dringlichkeit
Für einen effizienten Mitteleinsatz beim Bauunterhalt müssen die Prioritäten richtig gesetzt werden. Daran fehlt es bei der Universität, wie zwei Beispiele zeigen:
Technische Ausrüstungen
Durch undichte Dächer kann Wasser u.a. in Kabelschächte eindringen und dort erhebliche brandschutztechnische Probleme auslösen. Ein wirksamer Brandschutz setzt daher eine Sanierung und Abdichtung der Dächer voraus. Nach einer Prioritätenliste des Bauamts waren aber zunächst 1 Mio € für Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden vorgesehen, ohne vorher die Dächer saniert zu haben. Zum Teil mussten Elektroanlagen mit Plastikplanen und selbstgefertigten Plastikableitungen notdürftig vor eindringendem Wasser geschützt werden, um die Gefahr von Kurzschlüssen zu vermindern. Zum Schutz wertvoller Laborausrüstungen haben die Laborbenutzer selbst Notmaßnahmen ergriffen und z.B. Wasserableitungsrinnen an den Fensterinnenseiten angebracht.
Holzbauteile
In den Bereichen Vorklinik, Biologie und Sportzentrum wurde es in den vergangenen 30 Jahren unterlassen, die Holzbauteile vor Witterungseinflüssen zu schützen. In den betroffenen Bereichen ist zu erwarten, dass ganze Fensterfronten wegen mangelnden Holzschutzes vorzeitig ersetzt werden müssen.
Auch die Holzteile des erst vor zwölf Jahren erweiterten Mensagebäudes sind inzwischen aufgrund der unterlassenen Pflege in einem mangelhaften Zustand. Ein Eingang zum Gebäude musste aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Bei rechtzeitig eingeleiteten Maßnahmen hätten mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand erhebliche Folgekosten verhindert werden können.
41.2.3 Verwendung der Mittel
Vom Haushaltsjahr 2000 bis einschließlich 2004 wurden die Bauunterhaltsmittel der Universität trotz fortschreitender Bauschäden nicht wesentlich erhöht. Zudem hat die Universität die Mittel nicht immer in vollem Umfang für den Bauunterhalt ausgegeben, sondern Ausgabereste gebildet und dem mit 400 000 € ausgestatteten Tit. 701 01 (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) zugeführt, der mit Tit. 519 01 (Bauunterhalt) gegenseitig deckungsfähig ist.
Dem Bauunterhalt bei Tit. 519 01 wurde in den letzten drei Haushaltsjahren durchschnittlich 1 Mio € pro Jahr und damit fast der Umfang einer gesamten Jahreszuwendung entzogen, u.a. um zugesagte bauliche Maßnahmen für Berufungen der Universität einlösen zu können.
41.3 Stellungnahme der Universität und des Staatsministeriums
Die Universität teilt die Feststellungen des ORH zum Zustand der Bausubstanz. Die in den letzten Jahren in allen Gebäuden massiv aufgetretenen Schäden seien auch nach ihrer Auffassung vor allem auf undichte Flachdächer zurückzuführen. Es sei deshalb jetzt mit dem Staatsministerium und der Obersten Baubehörde vereinbart worden, vorab zwei Sofortmaßnahmen zu je 5 Mio € zur Sanierung der Dächer und Fassaden (Biologie und Vorklinische Medizin) den zuständigen Gremien zur Genehmigung vorzulegen. Ferner würden noch im Jahr 2006 zur Sanierung der Dächer und Fassaden zwei weitere Bauanträge zu je 5 Mio € für die Gebäude Physik/Mathematik und Philosophie/Theologie gestellt.
Zur Mittelverlagerung zu Tit. 701 01 führt die Universität aus, dass ab den 90er Jahren in den naturwissenschaftlichen Fakultäten ein Generationenwechsel stattgefunden habe, mit dem in vielen Fällen eine fachliche Umwidmung von Lehrstühlen einhergegangen sei. Nach einer ca. 30-jährigen Nutzungszeit seien in den meisten Fällen die Technik und die sonstige Ausstattung verbraucht. Lehrstuhlneubesetzungen seien größtenteils nur möglich, wenn wegen des Einsatzes neuer Technologien die technische Infrastruktur (Lüftung, Klimatisierung) von Grund auf erneuert würde.
Die Universität weist darauf hin, dass über Jahre hinweg die Bauunterhaltsmittel zu gering bemessen waren. Die dem Staatsministerium turnusmäßig gemeldeten Bedarfsnachweisungen würden sogar den bis zu siebenfachen Betrag der tatsächlichen jährlichen Zuweisungen dokumentieren. Die Schäden würden so weit gehen, dass ein Betonbrocken der abbröckelnden Fassade den Rektor der Universität nur knapp verfehlte.
Das Staatsministerium stellt fest, dass mit den jährlich verfügbaren Bauunterhaltsmitteln seit 1986 etwa 40 % der Dachflächen saniert und z.B. hinsichtlich des Gefälleaufbaus oder der Wärmedämmung optimiert worden seien. Die Bauanträge für die Gebäude Physik/Mathematik und Philosophie/Theologie hätten im Entwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 leider keine Berücksichtigung finden können. Zusätzliche Mittel von 14,5 Mio € für die Reparatur der Dächer seien aber bei Asbestsanierungen und Umbauvorhaben der Gebäude Chemie/Pharmazie bereitgestellt worden. Eine Prioritätenliste für den Einsatz der zugewiesenen Bauunterhaltsmittel sei erstellt worden. Die Staatsbauverwaltung trage jedoch die baurechtliche Verantwortung und müsse ggf. zwischen Substanzerhaltung und Brandschutz entscheiden. Selbst bei einer vollständigen zweckentsprechenden Verwendung hätten die Bauunterhaltsmittel bei Weitem nicht ausgereicht, um alle notwendigen Bauunterhaltsmaßnahmen vorzunehmen.
41.4 Schlussbemerkung des ORH
Der ORH sieht im Zustand der Bausubstanz an der Universität Regensburg das Ergebnis einer jahrelangen Vernachlässigung des Bauunterhalts. Mit dem rechtzeitigen Einsatz entsprechender Sanierungsmittel hätten erhebliche Folgeschäden verhindert werden können. Es ist bei dieser eindeutigen Sachlage nicht akzeptabel, wenn die ohnehin zu knappen Bauunterhaltsmittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit Berufungszusagen verwendet und damit dem Bauunterhalt entzogen werden.