Jahresbericht 2007

TNr. 19: Staatliche Gebäude mit hohem Glasanteil in der Fassade

Landesamt für Finanzen München

Eine umfangreiche Untersuchung hat gezeigt, dass Glasfassaden in Planung, Bau und Betrieb aufwendiger und teurer sind als Fassaden in konventioneller Bauweise. Nach Ansicht des ORH sollten bei staatlichen Baumaßnahmen Glasfassaden nur in besonders begründeten Fällen zur Ausführung kommen.

19.1    Ausgangssituation


Dem architektonischen Trend folgend wurden in den letzten Jahren immer mehr Gebäude mit hohem Anteil an Glas in der Fassade errichtet. Diese Entwicklung war auch im staatlichen Bereich festzustellen. Als Gründe hierfür werden genannt: Repräsentation, Transparenz, Städtebau, Gestaltung, Belichtung, Energiebilanz und Schallschutz. Im Vergleich zu konventionell erstellten Fassaden (d. h. Lochfassaden mit massiven Außenwänden und Fenstern) spricht man von Gebäuden mit hohem Glasanteil, wenn der Flächenanteil des Glases ein Drittel der gesamten Fassadenfläche übersteigt.

Der ORH hat sich in Einzelprüfungen bereits mit solchen Gebäuden befasst.1 Er hat nun im Rahmen einer Querschnittsprüfung 20 Fassaden an Verwaltungsgebäuden mit unterschiedlich hohem Glasanteil (28 bis 100 %) untersucht. Ziel war dabei, die Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Energieverbrauch und Arbeitsplatzqualität in Abhängigkeit vom Glasanteil zu ermitteln und  zu vergleichen.

19.2    Feststellungen

19.2.1    Planung und Bautechnik


Glasfassaden erfordern aufwendigere Konstruktionen und Bauweisen als konventionelle Fassaden. Hochwertige Profile mit aufwendigen Gläsern und Beschlägen, Wartungsstege oder Reinigungsanlagen kommen zur Ausführung. Heizungs- und Elektroinstallationen können nicht mehr einfach in der Wand geführt werden. Strahlungsschirme, Unterflurkonvektoren, besondere Verlegesysteme im Bereich von Zwischenwänden, abgehängte Decken oder Doppelböden sind unvermeidlich. Technisch anspruchsvolle Beschattungssysteme, aufwendige intelligente Lichttechnik sowie mechanische Be- und Entlüftung, Kühlung oder Klimatisierung können notwendig werden. Zur Koordinierung des komplexen Zusammenwirkens der Komponenten sind Tageslichtrechner, Wetterstationen und eine Ankoppelung der Steuerungen an eine zentrale Gebäudeleittechnik erforderlich.

Der Aufwand bei Planung, Koordinierung, Ausführung und Bauüberwachung nimmt erheblich zu. Es werden zusätzliche Ingenieurleistungen (z. B. Fassadenplaner, Glasstatiker oder Bauphysiker) notwendig. Eine frühzeitige Zusammenarbeit der Fachplaner ist unumgänglich. Es ist nicht ausreichend, dass Architekten und Fachingenieure bei der Planung von aufwendigen Glasfassaden nur mit den Grundleistungen nach HOAI2 beauftragt werden. Die bei solchen Fassaden erforderlichen Berechnungen und Betrachtungen auch bezüglich einer Optimierung der Investitions- und Betriebskosten sowie des (Primär-)Energieverbrauchs müssen als besondere Leistungen beauftragt werden. Hierdurch verteuern sich zwangsläufig auch die Baunebenkosten.

Nach der Wärmeschutzverordnung bzw. Energieeinsparverordnung sind Nachweise insbesondere des Transmissionswärmeverlustes, des Anlagenaufwandes für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, des Endenergie- und Primärenergiebedarfs aufzunehmen. Der ORH hat festgestellt, dass bei einigen Maßnahmen keine Energiebedarfsnachweise vorlagen bzw. wesentliche Planungsänderungen und der Energieaufwand für den sommerlichen Wärmeschutz in den vorhandenen Nachweisen keine Berücksichtigung fanden. Zum Beispiel wurden beim Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Gummidichtungen weggelassen und die Außenluftschlitze in der Sekundärfassade vergrößert. Beim Landesamt für Finanzen in München wurde nachträglich eine flächendeckende Raumkühlanlage eingebaut. Diese hat den Primärenergiebedarf wesentlich erhöht.

Leistungsbeschreibungen im Bereich der Fassade waren häufig unzureichend. Berücksichtigt wurde oftmals nur der winterliche, nicht aber der sommerliche Wärmeschutz. Erforderliche Angaben zur Art und Ausführung wurden in den Leistungsbeschreibungen zum Teil nicht vorgegeben bzw. eingefordert. Es fehlten z. B. Angaben zum Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert, u. a. wichtig für die Beurteilung der solaren Gewinne), Lichtreflexionsgrad, Schalldämmwert, Farbwiedergabe-Index Ra, zur Selektivitätskennzahl S3 oder zum u-Wert4 der Gesamtkonstruktion von Verglasung und Rahmen. Inwieweit die angebotenen Materialien und Konstruktionen geeignet waren, diese Werte einzuhalten, wurde weder vor Auftragsvergabe noch bei der Schlussabnahme geprüft.

Der ORH hat auch festgestellt, dass keine Eignungs- und Gütenachweise für die eingebauten Bauteile verlangt bzw. vorgelegt worden sind. Nachweise, ob die Anforderungen des Wärme- und Schallschutzes bei der Gesamtkonstruktion im Zusammenwirken verschiedener Materialien eingehalten wurden, lagen vielfach nicht vor.

19.2.2    Gestehungskosten


Die Gestehungskosten einer Glasfassade inklusive aller Bauteile und technischen Anlagen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Fassade stehen, sind deutlich höher als die einer konventionellen Lochfassade. Bei den geprüften 20 Fassaden stiegen die Investitionskosten in etwa proportional mit dem Glasanteil an. Während Lochfassaden bei einem Glasanteil von 35 % mit 400 €/m²-Fassadenfläche auskamen, wurden bei einem Glasanteil von 90 % Investitionskosten von 1.280 €/m² notwendig. Die Werte stiegen annähernd linear. 1 % Glasanteil über das Normalmaß einer Lochfassade hinaus kostete einschließlich Nebenkosten 16 €/m²-Fassadenfläche (Baukostenindex November 2006).

Die Baukosten von Verwaltungsgebäuden werden oft auf die Hauptnutzfläche (HNF) bezogen, um Richtwerte zu bilden und die Wirtschaftlichkeit einer Planung beurteilen zu können. Bei wirtschaftlicher Bauweise beträgt das Verhältnis Außenwandfläche zu HNF nach den Erhebungen des ORH durchschnittlich 0,85. Die fassadenspezifischen Mehrkosten können über diesen Faktor mit den bekannten Kostenrichtwerten vergleichbar gemacht werden.

Am Beispiel eines Verwaltungsgebäudes mit einer HNF von 2.500 m² (etwa 125 Beschäftigte) ergibt sich überschlägig eine Außenwandfläche (oberhalb des Kellergeschosses bis zur Oberkante Attika) von 2.150 m². Die nachfolgende Zahlenübersicht zeigt die bei der Prüfung festgestellten Mehrkosten bezogen auf die HNF bei einem Glasanteil von 35 bis 90 %.

Zahlenübersicht Ermittlung der Mehrkosten

Gegenüber einer Lochfassade (Glasanteil 35 %) steigen die Mehrkosten bei einem Glasanteil von 90 % bis auf 757 €/m² HNF. Ginge man bei dem o. g. Verwaltungsgebäude (mit einem Glasanteil von 35 % und einer HNF von 2.500 m²) von Baukosten von 2.800 €/m² aus, so ergäben sich für dieses Gebäude Gesamtbaukosten von 7 Mio €. Würde man den Glasanteil auf 90 % erhöhen, käme es zu einer Erhöhung der Gesamtbaukosten auf 8,9 Mio €.

19.2.3    Folgekosten


Die Folgekosten von Glasfassaden resultieren aus den Instandhaltungskosten der Fassade selbst und aller damit in Zusammenhang stehenden technischen Anlagen (insbesondere Sonnenschutzsteuerung, ggf. Kältemaschine und Lüftungsanlage). Hinzu kommen noch erhebliche Mehrverbräuche an Energie. Diese konnten nicht direkt auf den Glasanteil der jeweiligen Fassade bezogen werden, weil entsprechende Messeinrichtungen fehlten.

Dazu hat der ORH Folgendes festgestellt:

  • Die Folgekosten waren bei Bauämtern und Nutzern oft nicht bekannt. Wartungsverträge wurden mit Ausnahme für Lüftungs- und Klimaanlagen meist nicht abgeschlossen, der notwendige substanzerhaltende Bauunterhalt unterblieb häufig.
  • Die Lebensdauer einer Glasfassade und derer Komponenten (z. B. des Sonnenschutzes) werden oft nicht richtig berücksichtigt. Die Fassadensysteme bzw. die damit zusammenhängenden Anlagen haben eine deutlich kürzere Nutzungsdauer als das eigentliche Gebäude. Beispielsweise müssen elektronische Bauteile erfahrungsgemäß nach 12 bis 15 Jahren, spätestens jedoch nach 20 Jahren komplett erneuert werden. Dadurch entstehen für den Nutzer in der Zukunft erhebliche finanzielle Belastungen.
  • Auch bei richtiger Instandhaltung führen Glasfassaden zu wesentlich höheren Folgekosten als konventionelle Lochfassaden. Die Bauverwaltung selbst setzt für die Folgekosten technischer Systeme einen relativ geringen prozentualen Anteil der Investitionskosten an (0,8 % für die Bedienung bzw. 1,2 % für die Wartung und Inspektion pro Jahr). Selbst diese niedrigen prozentualen Anteile stellen einen nicht zu übersehenden Kostenfaktor dar, der entsprechend den Gestehungskosten linear mit dem verglasten Anteil einer Fassade zunimmt.
  • Bei manchen Fassaden ist seit der Fertigstellung noch keine Reinigung erfolgt (zum Teil bis zu drei Jahren). Auch mangelhafte Reinigung der Fassaden beeinträchtigt ihre Wirkung und Funktion. Fenster sollten üblicherweise zweimal im Jahr gereinigt werden. Dabei fallen bei Lochfassaden ca. 1 €/m² und bei Glasfassaden bis zu 4 €/m² an. Bei Gebäuden mit Doppelfassaden bzw. mit besonders reinigungsintensiven oder schwer zugänglichen Bauteilen fallen wesentlich höhere Reinigungskosten an.
  • Bei einer Reihe von Objekten ergaben sich höhere Energieverbräuche durch die im Zusammenhang mit der Fassade notwendigen technischen Anlagen wie Kühldecken und Kälteanlagen. Eine energetische Optimierung des Betriebs dieser Anlagen hat oft nicht stattgefunden.


19.2.4    Arbeitsplatzqualität


Gebäude mit hohem Glasanteil haben vielfach technisch aufwendige Fassadensysteme, die optimal betrieben bzw. gesteuert werden müssen.

Die Prüfung des ORH hat ergeben, dass die Nutzer häufig keine klaren Anweisungen zum Betrieb der Fassade und des Sonnenschutzes mit den dazugehörigen technischen Einrichtungen hatten. Selbst wenn Anweisungen vorlagen, wurden diese nicht immer von den Bediensteten beachtet. Dies hat zur Folge, dass trotz teilweise hohen technischen Aufwands sich die Räume zu stark aufheizen oder die notwendigen solaren Gewinne nicht erzielt werden. Im Winter führen Fassaden mit hohem Glasanteil zu Kältestrahlung und Zuglufterscheinungen. Deshalb werden oft zusätzliche elektrische Heizgeräte aufgestellt.

Auch wurden nachträgliche Sichtschutzeinrichtungen eingebaut oder der Sonnenschutz als Sichtschutz verwendet. Dadurch blieb das Licht oft ganztägig eingeschaltet.

Die Arbeitsplatzqualität war durch Glasfassaden oft beeinträchtigt. Zur Verbesserung der Situation wurden häufig zusätzliche kostenaufwendige Maßnahmen vorgesehen, wie

  • Einbau betriebstechnischer Anlagen (z. B. Deckenkühlsegel im Landesamt für Finanzen München, Lüftung mit integriertem Kälteaggregat sowie nachträgliche Luftbefeuchtung im Dienstleistungszentrum der Münchner Finanzämter, Kühlung der Bodenflächen über die vorhandene Fußbodenheizung in der Teilbibliothek der Universität Bamberg, Einbau von Klimageräten bei der Fachhochschule Ingolstadt, Einbau einer Klimaanlage im Finanzamt Schweinfurt, Einbau von Klimaanlagen in der Fakultät für Chemie und Pharmazie in Großhadern),
  • Änderungen der Betriebsweise von technischen Anlagen (z. B. Erhöhung der Vorlauftemperaturen über das übliche Maß hinaus beim Landesamt für Umwelt in Augsburg, Überarbeitung der Raumlufttechnik beim Dienstleistungszentrum der Münchner Finanzämter),
  • nachträgliche Montage von außen liegendem Sonnenschutz (z. B. Finanzamt Memmingen),
  • nachträgliche Montage von innen liegendem Sonnen- oder Blendschutz (z. B. Fakultät für Chemie und Pharmazie in Großhadern, Concordia Bamberg, Finanzamt Memmingen).


Die Oberste Baubehörde (OBB) räumt ein, dass die zum Nutzerkomfort angemerkten teilweise subjektiv empfundenen Defizite im Einzelfall vorhanden seien. Dies beruhe ggf. auf unzureichenden baulichen Vorkehrungen (insbesondere in Verbindung mit hohen Glasanteilen). Diese Probleme träten bei Nichtwohngebäuden verstärkt auf. Die gleichzeitige Wirkung von solaren und internen Gewinnen durch nutzende Personen und Geräte fördere eine über die Soll-Temperatur hinausgehende Aufheizung der Räume. Entsprechende Probleme könnten aber auch bei „konventioneller Bauweise“ von Fassaden auftreten.

19.3    Empfehlungen des ORH für künftige Baumaßnahmen

19.3.1    Fassadenart


Der Landtag hat auf Anregung des ORH beschlossen, dass neue Hochbauvorhaben wirtschaftlich sinnvoll und energiesparend geplant und ausgeführt werden müssen und dass dieser Grundsatz bei der Auslobung von Architektenwettbewerben als Entscheidungskriterium festgelegt wird.5

Die OBB hat daraufhin „Ergänzungen von Auslobungstexten zur energetischen Bewertung von Wettbewerbsbeiträgen“ konzipiert und diese mit grundsätzlich positivem Ergebnis getestet. Sowohl aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch zur Schonung von Ressourcen und Umwelt sei eine Betrachtung der Qualitäten eines Gebäudes hinsichtlich Energieverbrauch ‑ bereits in einem frühen Planungsstadium ‑ ein zwingend zu berücksichtigendes Bewertungskriterium.

Einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit von Gebäuden leistet die sorgfältige Auswahl der Fassadenkonstruktion. Deshalb ist die Zweckmäßigkeit bzw. Notwendigkeit in einem sorgfältigen Abwägungsprozess auch im Hinblick auf Investitions- und Folgekosten zu ergründen. Zuglufterscheinungen an Nordfassaden und überhitzte Diensträume müssen vermieden werden.

Bei Fassaden mit hohem Glasanteil sind zusätzlich betriebstechnische Anlagen erforderlich, die einen wesentlich höheren Planungs- und Kostenaufwand verursachen. Deshalb sollten nur in besonders begründeten Fällen Glasfassaden zur Ausführung kommen. Der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung eines Gebäudes - intelligente Fassadensysteme dabei eingeschlossen - ist künftig ein noch höherer Stellenwert beizumessen. Mit ästhetischen Gründen alleine können großflächige Verglasungen nicht mehr gerechtfertigt werden.

19.3.2    Planung


Wenn im Einzelfall hohe Glasanteile verwendet werden sollen, ist bei Planung und Ausführung mindestens Folgendes zu beachten:

  • Der Orientierung der transparenten und nicht transparenten Fassadenflächen zu den Himmelsrichtungen muss mehr Bedeutung zugemessen werden.
  • Der jeweilige Glasanteil sollte das Ergebnis einer energetischen und wirtschaftlichen Optimierung sein. Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist zu prüfen, ob eine Verringerung der verglasten Fläche zielführend ist.
  • Architektur und Haustechnik müssen bereits im Entwurf ganzheitlich betrachtet werden. Planungen sind im Hinblick auf Funktion, Investitions- und Betriebskosten zu optimieren. Es ist unwirtschaftlich, energetisch unvernünftige Entwurfskonzepte durch den Einsatz aufwendiger Betriebstechnik ausgleichen zu wollen. Brand- und Schallschutz sind frühzeitig zu berücksichtigen. Unter Hinzuziehung eines Energieberaters sollten Alternativen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Simulationen des thermischen Systems „Gebäude/Raum“ untersucht und dokumentiert werden.
  • Für die Auftragsvergabe sind eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibungen gemäß VOB zur Beurteilung und Wertung von Angeboten unerlässlich. Alle notwendigen Eignungs- und Gütenachweise der Verglasungssysteme, die Berechnungen des Wärme- und Sonnenschutzes, der Licht- und Energietechnik, des Schall- und Brandschutzes, Objekt- und Personenschutzes und der Verkehrssicherheit müssen vor Beauftragung vorliegen und bei der Schlussabnahme bestätigt werden.
  • Ausreichende Speichermassen helfen Temperaturspitzen zu vermeiden. Die Wirksamkeit dieser Speichermassen darf nicht durch Verkleidungen oder Aufdoppelungen eingeschränkt werden.
  • Sonnenschutzanlagen bei Glasfassaden müssen „intelligent“ auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Gebäudeorientierung reagieren können. Dies erfordert eine hochwertige zentrale Steuerung. Um die Akzeptanz durch die Bediensteten zu gewährleisten, müssen zusätzlich raumbezogene manuelle Bedieneinheiten installiert werden.
  • Benötigt werden Mechanismen zur Nachtauskühlung möglichst mittels natürlicher Luftzirkulation, um die Gebäudetemperatur im Sommer niedrig zu halten. Auch Fragen der Gebäudesicherheit sowie des Brand- und Schallschutzes sind dabei zu beachten.
  • Der Einbau von Kältemaschinen sollte vermieden werden, weil diese Art der Kühlung betrieblich aufwendig ist und einen hohen Energieverbrauch zur Folge hat. Um die Zuluft im Sommer zu kühlen und im Winter zu erwärmen, sind ggf. der Einbau von Erdwärmetauschern und die Kühlung über Grundwasser zu untersuchen.
  • Ein Schutz gegen Einblick von außen sowie ein ausreichender Tageslichteinfall trotz Sicht- und Sonnenschutz müssen gewährleistet sein.


19.3.3    Gebäudebetrieb


Die örtlichen Haustechniker bzw. Hausmeister müssen entsprechend der Technisierung des Gebäudes geschult werden, um die Anlagen funktionsgerecht zu betreuen. Den Nutzern und Bediensteten müssen klare Hinweise zur Bedienung der Glasfassade, des Sonnenschutzes und der zugehörigen technischen Einrichtungen gegeben werden.

Der Nutzer sollte den Energieverbrauch bzw. mögliche Energieeinsparungen in seinem Dienstgebäude thematisieren und bei seinen Mitarbeitern ein entsprechendes Bewusstsein fördern. Die Bediensteten müssen über wesentliche thermische Zusammenhänge informiert werden. Es ist wichtig, ein Gebäude als ganzes System zu betrachten, in dem sich manche thermische Effekte zeitverzögert einstellen.

19.3.4    Energieverbrauchskontrolle bei Gebäuden mit Glasfassaden


Insbesondere bei Gebäuden mit Glasfassaden müssen zur Bewertung des Gebäudes und zur Optimierung des Gebäudebetriebs die tatsächlichen Energieverbräuche künftig gebäudebezogen, detailliert und getrennt nach den entsprechenden Medien erfasst werden. Nur so können Schwachstellen am Gebäude sowie Bedienungsfehler erkannt, die Funktion der technischen Anlagen beeinflusst und der Energieverbrauch für Heizung, Licht, Sonnenschutz und deren Steuerungsanlagen gesenkt werden.

Erfahrungsgemäß können sich bei einer Gebäudeoptimierung und entsprechendem Nutzerverhalten Einsparungen bis zu 30 % an Energie bzw. deren Kosten ergeben.

19.3.5    Notwendige Ergänzungen der Richtlinien


Die OBB hat 1998 die „Planungshilfe Energiesparendes Bauen“ eingeführt. Diese enthält u. a. auch Empfehlungen für Fassaden. Da sich seither die energetischen Anforderungen wesentlich geändert haben und gerade Glasfassaden ein wichtiger Energie- und Kostenfaktor sind, hält es der ORH für notwendig, die Planungshilfen diesbezüglich fortzuschreiben.

Er hält es auch für unerlässlich, bereits bei der HU-Bau-Erstellung den mit einer Glasfassade verbundenen Aufwand und die Kosten explizit aufzuzeigen. Der Nutzer muss wissen, welche Betriebs- und Unterhaltskosten eine Glasfassade nach sich ziehen wird.

Das Muster M 7 RL-Bau6 sollte um eine zusätzliche Spalte „Fassade“ erweitert werden. Hierzu hat der ORH bereits umfangreiche Hinweise gegeben.

Die OBB teilte hierzu mit, dass eine Berücksichtigung dieser Aspekte bei der anstehenden Novellierung der RL-Bau angedacht sei. Die Aussagekraft möglicher Kennwerte müsse noch detailliert überprüft werden.

19.4    Stellungnahme der Obersten Baubehörde


Die OBB hat besonders auf den möglichen Wärmeeintrag bei Glasfassaden und die Bedeutung von Architektenwettbewerben hingewiesen. Sie führt hierzu aus, der wichtige Aspekt der Nutzung des Wärmeeintrags zur Energiegewinnung bei intelligenten Fassadenlösungen als Vorteil gegenüber konventionellen Lochfassaden werde im Bericht des ORH überhaupt nicht angesprochen. Sie verweist hierzu auf die Empfehlungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung:7 „Ein sinnvoller Einsatz von verglasten Fassaden kann [...] bei entsprechender Konstruktion auch wirtschaftliche Vorteile bieten, z. B. günstigere Betriebskosten aufgrund verringerter Energiekosten. Dafür ist bei der Planung von Bauprojekten insbesondere die Nutzung der passiven Sonnenenergie zu bedenken.“ Falls dies bei den 20 ausgewählten Projekten gerade nicht der Fall oder nur nicht nachweisbar gewesen sei, hätten diese positiven Aspekte nicht völlig unerwähnt bleiben dürfen. Insbesondere mit Blick auf die Energieeinsparverordnung in der neuen Fassung würden diese ganzheitlichen Betrachtungen eine verstärkte Rolle spielen.

Planungen für größere Neubauprojekte würden in den meisten Fällen auf den Ergebnissen von Architekturwettbewerben beruhen. Die Beiträge der Architekten und die Beurteilungen der unabhängigen Jurys würden dabei modernen Architekturströmungen folgen. Zwar könne die Bauverwaltung durch die Auslobung auf die Wettbewerbsergebnisse im gewissen Umfang steuernd einwirken und tue dies auch. Andererseits könne und solle sich die Bauverwaltung allgemeinen Architekturentwicklungen nicht völlig verschließen.

19.5    Schlussbemerkung des ORH


Die Möglichkeit über Glasfassaden Energie zu gewinnen, wird auch vom ORH gesehen. Allerdings konnten bei den untersuchten Fassaden hierzu keine quantifizierbaren Erkenntnisse gewonnen werden. Vielmehr war festzustellen, dass der Energieeintrag meist nicht ausreichend kontrolliert und nutzbar gemacht werden konnte. Oftmals bedingt der hohe sommerliche Wärmeeintrag in Verbindung mit den inneren Wärmelasten zusätzlichen Energieaufwand zur Raumkühlung.

Die zitierte Äußerung des Präsidenten des Bundesrechnungshofs macht auch deutlich, dass möglichen Energieeinsparungen bei Glasfassaden besondere Aufwendungen gegenüberstehen. Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass „Glasfassaden aufgrund der hohen Investitionskosten und der späteren Betriebskosten häufig nicht wirtschaftlich sind.“

Auch nach den Erhebungen des ORH werden Planung und Bau mit zunehmendem Glasanteil der Fassade wesentlich komplexer, die Kosten steigen deutlich an. Soll dennoch eine Fassade mit hohem Glasanteil errichtet werden, müssen Planern und Bauherrn die Mehr- und Folgekosten bekannt sein. Neben Gestaltung und Funktion sind insbesondere Kosten- und Energiebilanz sorgfältig abzuwägen. All diese Aspekte müssen von Planungsbeginn an transparent sein, in eine Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung einfließen und bei Architektenwettbewerben sichergestellt werden.


1) ORH-Bericht 2001 TNr. 21.

2) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

3) Bewertung von Sonnenschutzgläsern in Bezug auf eine erwünschte hohe Lichtdurchlässigkeit im Verhältnis zum angestrebten Gesamtenergiedurchlassgrad.

4) Wärmedurchgangskoeffizient (auch Wärmedämmwert); ersetzt den früheren k-Wert.

5) ORH-Bericht 2001 TNr. 21 und Landtagsbeschluss vom 19.03.2002 (LT-Drucksache 14/9009 Nr. 2 Buchstabe c).

6) Energiewirtschaftliche Gebäudekenndaten und Betriebskosten zur Haushaltsunterlage-Bau nach M 7 Anlagen 1 und 2 gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern.

7) Hochbau des Bundes, Wirtschaftlichkeit bei Baumaßnahmen, S. 19 ff.