Jahresbericht 2007

TNr. 25: Landesgewerbeanstalt Bayern

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Das Ziel, mit einer Teilprivatisierung eine auf Dauer wirtschaftlich eigenständig überlebensfähige LGA zu schaffen, wurde trotz erheblicher staatlicher Leistungen im hohen zweistelligen Millionenbereich nicht erreicht. Auf den Staatshaushalt können weitere Belastungen zukommen.

25.1    Ausgangslage


Der ORH hat im Jahresbericht 1997 (TNr. 28) verschiedene Empfehlungen zu Geschäftspolitik, Organisation und Finanzierung der LGA abgegeben. Vor allem hielt er zur Verbesserung der unternehmerischen Flexibilität bezüglich Marktumfeld und Kooperationsmöglichkeiten eine private Rechtsform für erstrebenswert. Auch sollte eine klare, marktbezogene Konzeption der LGA die Freiheit geben, im Wettbewerb zu bestehen und weitgehend ohne institutionelle Förderung auszukommen.

Das Staatsministerium hat die institutionelle Förderung von jährlich rd. 1,3 Mio € bis 1999 eingestellt.

Ende 2001 wies die LGA bilanziell einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 43,5 Mio € aus. Vor dem Hintergrund der schlechten Vermögens- und Ertragslage und damit verbundener Bonitätsrisiken leitete sie eigene Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen ein. Durch den Erwerb des Gewerbemuseums für 20 Mio € leistete zudem der Freistaat 2003 einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der LGA.

Auch war geplant, die im Wettbewerb stehenden Geschäftsfelder (Produktprüfung, Bautechnik, Zertifizierung, Training & Consulting) sowie die Liegenschaften (Verwaltungs- und Betriebsgebäude in der Tillystraße, Nürnberg) im Paket an einen strategischen Investor zu veräußern. Damit sollte der LGA Eigenkapital zugeführt werden.

Um die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Teilprivatisierung zu schaffen, gründete die LGA ihre im Wettbewerb stehenden Geschäftsbereiche in eigenständige GmbHs aus und bündelte sie in einer Zwischenholding. Diese wurde in zwei Schritten, zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2007 an einen Investor veräußert. Damit wurde die ursprüngliche Empfehlung des ORH dem Grunde nach umgesetzt.

Das Staatsministerium weist darauf hin, dass der Investor verpflichtet worden sei, neben der Entrichtung der Kaufpreise das Eigenkapital der Zwischenholding um 5,5 Mio € zu erhöhen und Investitionen bis 2009 mit 18,8 Mio € zu finanzieren. Zusätzlich sei bis Ende 2006 die Schaffung von 70 neuen Arbeitsplätzen realisiert worden.

Daneben entstanden jedoch Belastungen des Staatshaushalts, die nach Auffassung des ORH in dieser Höhe vermeidbar gewesen wären.

25.2    Umstrukturierung und Privatisierung der LGA


Das Staatsministerium förderte Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der geplanten Umstrukturierung und Privatisierung. Nach Antrag der LGA vom September 2003 ergingen Zuwendungsbescheide für die gesellschaftsrechtliche Neuorganisation (1,0 Mio €) und Privatisierung der Zwischenholding (1,5 Mio €) im Oktober 2003.

Die LGA hatte zum Zeitpunkt der Gewährung der Zuwendungen ihre Kreditlinien nicht ausgeschöpft. Sie wäre - auch durch den Zufluss von 20 Mio € (März 2003) aus dem Verkauf des Gewerbemuseums an den Freistaat - in der Lage gewesen, die Aufwendungen für Beratungskosten selbst zu tragen. Die Zuschüsse hätten deshalb nicht gewährt werden dürfen. Unbeschadet dessen hätten die vom Staatsministerium erlassenen Zuwendungsbescheide zumindest eine bedingte Rückzahlungspflicht bei erfolgreicher Veräußerung vorsehen müssen, da der Zuwendungszweck auch so hätte erreicht werden können.

Das Staatsministerium führt aus, die Zuschüsse seien bereits Ende 2002 in Aussicht gestellt worden, als eine Kündigung von Kreditlinien gedroht habe. Zudem hätte auch 2003 keine hinreichend gesicherte Aussicht auf eine Besserung der Liquiditätslage bestanden. Für die Vereinbarung einer bedingten Rückzahlungsverpflichtung habe daher kein Anlass bestanden.

Der ORH hält daran fest, dass die Zuschüsse angesichts der finanziellen Lage der LGA bei Bescheiderlass nicht zu gewähren waren.

25.3    Darlehenserlass


Für Bau und Erwerb der Immobilie Tillystraße hatte das Staatsministerium der LGA staatliche Baudarlehen gewährt, die zum Zeitpunkt der Veräußerung der Immobilie an den Investor mit 68,6 Mio € valutierten. Das Staatsministerium hat der LGA im Zuge der Immobilientransaktion diese Darlehen in voller Höhe erlassen. Der mit dem Forderungsverzicht vereinbarte Besserungsschein verpflichtet die LGA, einen etwaigen zukünftigen Bilanzgewinn an den Freistaat abzuführen.

Voraussetzung für einen Erlass staatlicher Ansprüche ist, dass die Einziehung des Anspruchs für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde (Art. 59 BayHO). Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und zu besorgen ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruchs zu einer Existenzgefährdung führen würde. Diese Voraussetzung war aber bei der LGA nicht erfüllt.

Zwar hatte die LGA infolge von Buchwertverlusten aus der Immobilientransaktion und der Veräußerung der Anteile an der Zwischenholding ein negatives Eigenkapital zu erwarten. Dem stand jedoch eine hohe Liquidität aus den korrespondierenden Zahlungsmittelzuflüssen gegenüber. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlass gingen LGA und Staatsministerium für die Jahre 2005 bis 2009 von liquiden Mitteln von über 20 Mio € aus. Nach Auffassung des ORH wäre eine Teiltilgung der Darlehensverbindlichkeiten durch die LGA in zweistelliger Millionenhöhe ohne Gefährdung ihrer Existenz möglich und auch haushaltsrechtlich geboten gewesen. Hierfür spricht auch der Zahlungsmittelbestand der LGA zum Zeitpunkt der Prüfung im Juni 2006 von annähernd 30 Mio €.

Das Staatsministerium weist darauf hin, dass die LGA im Zuge der Beratungen von sich aus eine Teiltilgung von 20 Mio € angeboten hatte. Im Gegenzug hätte der Freistaat jedoch Verpflichtungen aus Versorgungslasten in dreistelliger Millionenhöhe übernehmen müssen. Auf eine mögliche Teiltilgung sei daher verzichtet worden. Zudem hält das Staatsministerium eine vollständige Entschuldung zur Sicherung des Fortbestands der Rest-LGA für unabdingbar. Nur durch den vollständigen Darlehenserlass habe die LGA als verlässlicher und stabiler Partner des Investors präsentiert werden können.

Dem steht nach Feststellung des ORH entgegen, dass der private Investor in erster Linie an einer Lastenfreistellung des Grundstücks interessiert war. Eine Entschuldung der LGA wurde vom Investor in den Übernahmeverhandlungen nicht zur Bedingung gemacht. Auch hält der ORH die Übernahme von Verpflichtungen durch den Freistaat für den Fall von Darlehenstilgungen durch die LGA nicht für zwingend. Ein vollständiger Darlehenserlass war aus diesem Grund auch nicht notwendig.

25.4    Wirtschaftliche Entwicklung der Rest-LGA


Ziel der Teilprivatisierung der LGA war es, den Fortbestand der neu strukturierten Rest-LGA dauerhaft zu gewährleisten und sie von staatlichen Zuwendungen unabhängig zu machen.
Nach der Privatisierung der in der Zwischenholding gebündelten Geschäftsfelder konzentrieren sich die Erlöse der LGA auf ihre Sachverständigentätigkeit im Bereich Baustatik sowie Einnahmen aus Dienstleistungen und Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsförderung. Daneben erhält die LGA für das in den ehemaligen Tochtergesellschaften beschäftigte und jetzt dem Investor gestellte Personal eine Erstattung der ihr entstehenden Aufwendungen auf Vollkostenbasis. Die Personalgestellung und die damit zusammenhängende Kostenerstattung sind vertraglich bis Ende 2018 vereinbart.1

Für ihr gesamtes verbliebenes Geschäft gehen Staatsministerium und LGA von einem negativen Cashflow von jährlich 0,5 Mio € aus. Dazu kommt ein jährlicher Liquiditätsabfluss für Pensionsverpflichtungen von ca. 2,5 Mio €.

Hinzu treten ab Ende 2018 weitere Risiken in aktuell jährlich zweistelliger Millionenhöhe, sofern der Investor die Personalgestellungsverträge nicht verlängert. Diesen Verpflichtungen und Risiken stehen bei der LGA weder stille Reserven noch veräußerbares Vermögen in nennenswertem Umfang gegenüber. Auch eine signifikante und nachhaltige Verbesserung der Ertragssituation der LGA ist nach Einschätzung des ORH nicht wahrscheinlich.
Nach Auffassung des ORH ist damit das ursprünglich mit der Privatisierung angestrebte Ziel verfehlt worden, eine auf Dauer wirtschaftlich eigenständig überlebensfähige LGA zu schaffen.

Das Staatsministerium räumt ein, dass die Finanzierungsprobleme der LGA mit dem gewählten Modell lediglich mittelfristig (15-Jahreszeitraum) gelöst worden sind. Abschließende Lösungen seien zwar geprüft worden, jedoch auch derzeit nicht realisierbar, da es hierfür erheblich höherer finanzieller Leistungen bedurft hätte. Das gewählte Modell ermögliche eine materielle Privatisierung der Restkörperschaft zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der dann herrschenden Rahmenbedingungen.

25.5    Abschließende Bemerkung


Das Staatsministerium weist darauf hin, dass eine dauerhafte Lösung zur Sanierung der LGA aufgrund der fiskalisch unvertretbaren Leistungen nicht möglich gewesen sei. Der vollständige Darlehenserlass hätte den einzigen gangbaren Weg dargestellt, das Privatisierungskonzept mit dem Investor zu realisieren. Eine Teiltilgung hätte die LGA nur unzureichend stabilisiert.

Der ORH merkt an, dass die momentane, weit über den Bedarf hinausgehende Kapital- und Liquiditätsausstattung der LGA den Eindruck entstehen lässt, weitere Konsolidierungsanstrengungen seien nicht notwendig. Zudem beinhaltet der vollständige Darlehenserlass die Gefahr von Fehlsteuerungen. Der mit dem Darlehensverzicht verbundene Besserungsschein, der die LGA verpflichtet, etwaige Bilanzgewinne an den Freistaat abzuführen, schafft für sie keine Anreize, die Aufwands- und Ertragslage nachhaltig zu verbessern.

Insgesamt sind durch die eingeschlagene Privatisierungslösung trotz beachtlicher staatlicher Vorleistungen die wirtschaftlichen und strukturellen Probleme der LGA nicht dauerhaft gelöst. Der ORH weist darauf hin, dass die Probleme weitgehend in die Zukunft verlagert wurden und ein Konzept zur dauerhaften Sanierung nicht erreicht wurde. Auf den Staatshaushalt können weitere Belastungen zukommen.


1) Im Jahr 2004 entstanden der LGA insgesamt Personalaufwendungen von 42,5 Mio €, davon wurden knapp 25 Mio € vom Investor erstattet.