TNr. 30: Leistungen aus der Ausgleichsabgabe

Auf Anregung des ORH hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen, um einen sparsameren sowie effektiveren Einsatz der Fördermittel zu erreichen.
30.1 Förderung schwerbehinderter Menschen
Für die Förderung schwerbehinderter Menschen stellt der Staatshaushalt Mittel aus mehreren Förderprogrammen zur Verfügung (2007: 270 Mio €), u. a. aus dem Dritten Bayerischen Landesplan für Menschen mit Behinderung sowie der Ausgleichsabgabe.
Die Ausgleichsabgabe haben jene Arbeitgeber zu entrichten, die die Pflichtquote von 5 % der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Mit den Mitteln hieraus sollen vor allem das Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot verbessert und Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gewährt werden. Dementsprechend werden die Mittel zum Teil an die Arbeitgeber, teilweise aber auch an die schwerbehinderten Menschen selbst ausgereicht.
In den Jahren 2003 bis 2005 haben sich die Einnahmen und Ausgaben bei der Ausgleichsabgabe unterschiedlich entwickelt. Nach den notwendigen Abführungen an den Ausgleichsfonds des Bundes und an andere Integrationsämter1 standen 2003 bis 2005 für schwerbehinderte Menschen Mittel zwischen 50,5 und 68,9 Mio € zur Verfügung.2
30.2 Ergebnisse der Rechnungsprüfung
Der ORH hat zusammen mit zwei Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern Leistungen aus der Ausgleichsabgabe und deren Erhebung geprüft.3 Bis 31.07.2005 waren hierfür die Integrationsämter bei den Regierungen zuständig. Zum 01.08.2005 hat das Staatsministerium sie zu einem Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zusammengefasst, das über sieben Regionalstellen verfügt.
In einigen Fällen hätten die Mittel sparsamer verwendet werden können. Beispielsweise wurden
- erhebliche Beträge für die Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben, wobei allein der Aufwand für die Präsentation auf verschiedenen Messen (z. B. Handwerksmesse München, Consumenta Nürnberg, Mainfrankenmesse Würzburg) in den Jahren 2000 bis 2005 knapp 2 Mio € betrug;
- in den Jahren 1996 bis 2005 mindestens 3 Mio € für letztlich nicht ‑ oder zumindest nicht dauerhaft ‑ eingesetzte Software aufgewendet.
Ferner war die Sachbearbeitung der einzelnen Bewilligungsstellen sehr unterschiedlich; Ermessensentscheidungen waren teilweise nicht ausreichend dokumentiert.
Die Verwaltung hat die Möglichkeit, Maßnahmen der Arbeitgeber anstelle von Zuschüssen mittels Darlehen zu fördern, nur in geringem Umfang genutzt. Der Anteil an Fördermitteln, der als Darlehen an Arbeitgeber ausgereicht wurde, betrug nur etwas mehr als 1 % der Gesamtförderung an Arbeitgeber.4 Lediglich drei bzw. vier von sieben Integrationsämtern griffen in den Jahren 2003 und 2004 auf dieses Förderinstrument zurück.
Auffällig war auch, dass den Integrationsämtern die Fördermittel in sehr unterschiedlicher Höhe zur Verfügung standen. Das Staatsministerium hat die vorhandenen Mittel nicht nach objektiven Kriterien an die Integrationsämter verteilt. Dies führte dazu, dass die rein rechnerischen Ausgaben für einen behinderten Menschen in den Regierungsbezirken erheblich voneinander abwichen, z. B. zwischen 19 und 91 € im Jahr 2004.5
Der ORH hat vorgeschlagen, die Erhebung der Ausgleichsabgabe bei nur einer Regionalstelle für ganz Bayern zu konzentrieren, weil dadurch sowohl die Arbeitsabläufe als auch der Personaleinsatz optimiert werden könnten. Nach seiner Einschätzung würde dies den Personalbedarf von bisher 10,7 Vollzeitkräften um mindestens 2 Vollzeitkräfte verringern. Ferner würde eine vermehrte Gewährung von Darlehen gegenüber Zuschüssen den Vorteil bieten, dass weitere Projekte aus den eingehenden Zins- und Tilgungszahlungen bedient werden könnten.
30.3 Stellungnahme des Staatsministeriums
Das Staatsministerium räumt ein, dass vor der Eingliederung der Integrationsämter unter das Dach des ZBFS eine zum Teil unterschiedliche Sachbehandlung und Ermessensausübung bestanden habe. Zwischenzeitlich seien diverse Maßnahmen eingeleitet worden, die schrittweise zu einem einheitlicheren Verwaltungsvollzug, einer gleichmäßigeren Mittelverteilung und einer häufigeren Bewilligung von Darlehen anstelle von Zuschüssen führen würden.
Die Präsentation auf Messen sei bereits auf das unbedingt Notwendige reduziert worden, auf eigene Software-Entwicklungen werde künftig verzichtet.
Die Erhebung der Ausgleichsabgabe werde zunächst auf drei Regionalstellen konzentriert, die Möglichkeit einer weiteren Bündelung auf nur eine Regionalstelle im Rahmen einer umfassenderen Organisationsuntersuchung geprüft.
30.4 Schlussbemerkung des ORH
Der eingeschlagene Weg sollte zügig weiter beschritten werden, um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen.
1) Zwischen den Integrationsämtern im Bundesgebiet wird ein Ausgleich herbeigeführt, damit jedem Integrationsamt annähernd gleiche Beträge zur Verfügung stehen.
2) Gesamteinnahmen 2003 bis 2005: durchschnittlich 100 Mio €.
3) Vgl. bereits ORH-Bericht 1998 TNr. 32.
4) 2003: Darlehen über 295.000 € und Zuschüsse von 23 Mio €.
5) Ausgaben für laufende Zwecke, ohne Zuschüsse für größere Investitionen.