Jahresbericht 2009

TNr. 12: Finanzmarktkrise

Schatztruhe zeigt weiße Flagge

Die Finanzmarktkrise und insbesondere die Krise bei der BayernLB führen zu einer erheblichen Neuverschuldung. Die Risiken für heu­tige und künftige Haushalte sind enorm. Gerade deswegen muss strikte Haushaltsdisziplin gewahrt werden. Der ORH fordert einen Tilgungsplan zur Rückführung der Kredite für die Stabilisierung der BayernLB.

Zur Abmilderung der Folgen der Finanzmarktkrise hat der Staat im Wesentlichen fol­gende Maßnahmen ergriffen:

  • Kapitalzuführungen und Garantien an die BayernLB von insgesamt 14,8 Mrd. €, um die Landesbank zu stabilisieren (vgl. TNrn. 11.1.3 und 21.3.2.2);
  • Bereitstellung von insgesamt 247 Mio. € im Doppelhaushalt 2009/2010 für Maß­nahmen desKonjunkturpakets II;
  • Bayerisches Beschleunigungsprogramm für Investitionen zur Konjunkturbelebung;
  • Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums der LfA im Rahmen des Mittelstands­schirms.

12.1 Belastungen und Risiken des Haushalts

12.1.1 BayernLB

Die BayernLB belastet den Staatshaushalt in erheblichem Maß:

Zum Jahresende 2008 erforderten die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die BayernLB einen 2. Nachtragshaushalt.[25] Darin beschloss der Landtag, die BayernLB mit einer kreditfinanzierten Kapitalzuführung von 10 Mrd. € zu stützen. Die Kreditauf­nahme und die Kapitalzuführung wurden in ein eigenes Kapitel (Kap. 13 60) einge­stellt. Von diesen 10 Mrd. € wurden 3 Mrd. € noch im Jahr 2008, die restlichen 7 Mrd. € im ersten Quartal 2009 überwiesen. Dazu wurde noch im Jahr 2008 ein Kredit am Kapitalmarkt von 1,5 Mrd. € aufgenommen. Für die restlichen 8,5 Mrd. € werden 2009 und ggf. 2010 weitere Kredite benötigt. Die Stützung der BayernLB wird die Kreditmarktschulden des Staats von 20,6 auf rd. 30 Mrd. €, also um fast 50%, er­höhen.

Das Gebot nach Art. 18 Abs. 1 und 2 BayHO, den Haushalt regelmäßig ohne Neu­verschuldung aufzustellen, wurde für diesen Nachtragshaushalt außer Kraft ge­setzt.[26]

Weiter müssen für diesen Kredit von 10 Mrd. € im Jahr 2009 voraussichtlich 200 Mio. € und ab 2010 jährlich 400 Mio. € Zinsen bezahlt werden. 2009 und 2010 sollen diese Zahlungen aus der Haushaltssicherungsrücklage bestritten werden (vgl. TNr. 8). Ab dem Jahr 2011 wird diese Rücklage aufgebraucht sein. Die Finanzierung muss dann aus dem laufenden Haushalt erfolgen.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) ist seit dem 18. Oktober 2008 in Kraft. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten mit Sitz in Deutschland sicherzustellen. Sollte die BayernLB aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unterstützt werden müssen, muss der Freistaat Bayern 50% hiervon über­nehmen. Nachdem dieser Sonderfonds erst nach dem 31. Dezember 2010 abgewi­ckelt wird, ist frühestens 2010 mit Ausgaben zu rechnen. Der Haushaltsgesetzgeber geht sogar davon aus, dass erst 2013 Ausgaben auf den Freistaat zukommen.[27] Im Doppelhaushalt 2009/2010 wurden hierfür keine Mittel veranschlagt.

Das ABS-Portfolio der BayernLB wurde durch einen Garantievertrag in Höhe von 4,8 Mrd. € abgesichert (vgl. TNr.11.1.3). Hierzu sind im Haushalt bislang keine Mittel veranschlagt.

12.1.2 Konjunkturpaket II

Aus dem Konjunkturpaket II des Bundes werden Investitionen der Länder und der Kommunen zur Stabilisierung der Konjunktur in den Bereichen Bildung und Infra­struktur gefördert. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 05.05.2009 wurden in Bayern Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1,96 Mrd. € freigegeben. Hierin sind Kofinanzierungsmittel des Freistaats und der Kommunen in Höhe von 538 Mio. € enthalten. Auf den Freistaat entfallen 323 Mio. €, von denen 247 Mio. € im Doppelhaushalt 2009/2010 veranschlagt sind. Die restlichen 76 Mio. € sollen 2011 ausgegeben werden.

12.1.3 Beschleunigungsprogramm

Mit dem Bayerischen Beschleunigungsprogramm für Investitionen vom November 2008 soll die Konjunktur gestützt werden. Dazu sollen Investitionen beschleunigt und so weit wie möglich vorgezogen werden.

Das Programm umfasst Instrumente wie den schnellstmöglichen Beginn von Bau­maßnahmen aus dem Programm "Zukunft Bayern 2020" im Volumen von 390 Mio. €, die Baufreigabe für kommunale Hochbaumaßnahmen mit einem förderfähigen Volu­men von bis zu 600 Mio. €, die allgemeine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn in bestimmten Bereichen sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

12.1.4 Mittelstandsschirm

Der Freistaat will mit einem eigenen Konjunkturpaket, dem sog. Mittelstandsschirm, die Folgen der Finanzmarktkrise für die bayerische Wirtschaft abmildern.

Im Rahmen dieses Mittelstandsschirms wurde insbesondere das Bürgschaftsvolu­men der LfA Förderbank im Doppelhaushalt 2009/2010 um 200 Mio. € erweitert. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, gegenüber der LfA eine entsprechende globale Rückbürgschaft zu übernehmen.[28] Für dieses Kontingent wurden die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Bürgschaften deutlich gelockert. Die LfA-Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen.

Daneben wurden in betragsmäßig geringerem Umfang Förderinstrumente der LfA aufgestockt und Vergabekriterien gelockert.

Konkrete Risiken für den Staatshaushalt aus diesen, die LfA betreffenden Maßnah­men, sind noch nicht bezifferbar.

12.1.5 Weitere Risiken für die kommenden Haushalte

Neben diesen Belastungen bestehen ab 2009 weitere erhebliche finanzielle Risiken für den Haushalt, die derzeit noch nicht abgesichert sind:

Ab 2010 können noch weitere Zahlungsverpflichtungen des Staats bei der Abwick­lung des Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der deutschen Banken von bis zu 1,28 Mrd. € anfallen.[29]

Aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2009 ist mit erheblichen Haushaltsver­schlechterungen für den Doppelhaushalt 2009/2010 zu rechnen (2009: 800 Mio. € und 2010: 1,6 Mrd. €).

Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2009 sollen diese Minderein­nahmen im Jahr 2009 weitgehend durch geringere Ausgaben (z. B. bei Personal und Zinsen) sowie durch eine Zusatzsperre für Verwaltungsausgaben, Einzug von Aus­gaberesten und weitere Entnahmen aus Rücklagen ausgeglichen werden. Wie die prognostizierten Mindereinnahmen im Jahr 2010 finanziert werden sollen, ist noch offen. Dies wird Gegenstand des Nachtragshaushalts 2010 sein.

12.2 Forderungen des ORH

Die Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzmarktkrise führen zu einer erheblichen Neuverschuldung. Die dargestellten Risiken für den aktuellen und für künftige Haus­halte sind enorm. Für absehbare Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe gibt es keine Vorsorge, zumal nur noch sehr geringe Rücklagen vorhanden sind. Strikte Haushaltsdisziplin, Einsparungen und eine konsequente Konzentration des Staats auf seine Kernaufgaben sind notwendig. Für Ausgabenwünsche, die schon in der Vergangenheit nicht finanzierbar waren, fehlt jeder finanzielle Spielraum. Bei jeder Investition muss hinterfragt werden, ob diese nachhaltig und sinnvoll ist, und welche Folgekosten sie verursacht.

Der ORH fordert angesichts der immensen Höhe der Neuverschuldung von 10 Mrd. € einen Tilgungsplan zur Rückführung der Kredite für die Stabilisierung der BayernLB.

Das Finanzministerium hat hierzu ausgeführt, dass eine Tilgung der Kredite des Staats von den Rückzahlungsmöglichkeiten der BayernLB abhänge. Diese seien der­zeit nicht bekannt.

Der ORH hält es für keine tragbare Lösung, eine Tilgung des Kredits von 10 Mrd. € davon abhängig zu machen, dass die BayernLB ihrerseits die 10 Mrd. € Kapitalzufüh­rung zurückzahlen kann. Wegen des Anstiegs der Kreditmarktschulden des Freistaats Bayern um fast 50% von 20,6 auf rd. 30 Mrd. € hält der ORH einen Tilgungsplan für erforderlich. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für einen soliden Haushalt.



[25] 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2008 vom 17. Dezember 2008, GVBl S. 958.
[26] Art. 2 a Abs. 1 des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2008.
[27] Haushaltsplan 2009/2010 Erläuterungen zu Kap. 13 60 Tit. 691 01.
[28] Art. 8 Abs. 10 HG 2009/2010.
[29] Haushaltsplan 2009/2010 Erläuterungen zu Kap. 13 60 Tit. 691 01.